1879 Fernberg
Landschaftsstraße. An dieser Straße stand das Versammlungshaus (jetzt ist es das Hintergebäude des neuen Rathauses) der bayerischen Landschaft, d.i. jener bayerieschen Adeligen und Abgesandten der Städte, welche in früherer Zeit vor dem Inslebentreten der bayerischen Verfassung das Steuerbewilligungsrecht besassen. Die Einführung des Institutes der Landschaft fällt in des XIV. Jahrhundert; 1808 wurde es aufgehoben und dem Lande dafür 1818 eine neue Verfassung gegeben.
1880 Adressbuch
Von dem ehemaligen, mit der Rückseite herreinreichenden und noch erhaltenen Lanfschafts- und seit 1808 Regierungsgebäude genannt, das aus dem 16. Jahrhundert stammte, und an dessen Stelle sich jetzt das neue Rathaus erhebt. Die Straße hieß früher „Kloiber“-, oder „Kleubergäßchen“.
1894 Rambaldi
367. Landschaftstraße.Verbindet, an der Rückseite des neuen
Rathauses vorbeiziehend, die Wein- mit der Dienerstraße. Ein Zweig
der Landschaftstraße reicht nördlich bis zur Gruftstraße. An dieser
Straße stand das Versammlungshaus der bayerischen Landschaft —
jetzt Hintergebäude des neuen Rathauses —- d. i. jener bayerischen
Adeligen und Abgesandten der Städte, welche in früherer Zeit vor
dem Inslebentreten der bayerischen Verfassung das Steuerbewilligungsrecht besaßen. Die Einführung des Institutes der Landschaft fällt
in das 14. Jahrhundert; 1808 wurde es aufgegeben und dem Lande
dafür eine neue Verfassung gegeben, das Gebäude aber bis zum
Jahre 1865 der Regierung überwiesen.
Die Straße hieß früher »Kloiber-« oder »Klaubergäßchen«.
1943 Adressbuch
Nach der ehemals, mit der Rückseite in diese Straße hereinreichenden Landschafts-, seit 1808 Regierungsgebäude, an dessen Stelle sich jetzt ein Teil des neuen Rathauses erhebt.
Verbindet, an der Rückseite des neuen Rathauses vorbeiziehend, der Wein- mit der Dienerstraße. Ein Zweig der Landschaftsstraße führt zur Gruftstraße.
1965 Baureferat
Landschaftstraße: Nach dem früher an dieser Straße gelegenen Versammlungshaus der Bayerischen Landschaft oder Landstände, einer Körperschaft, in der Städte, Klöster, Ritter und Adelige vertreten waren und deren Zustimmung die Landesherren besonders in Steuerfragen brauchten. *15. bis 17. Jhdt.