Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Entrechtung der Juden im Dritten Reich
Mit »Abraham der Municher« wird erstmals in einer Regensburger Urkunde, in der er als Zeuge unterschrieben hatte, ein Jude in München erwähnt.
In diesem Jahr war das erste Pogrom gegen die Münchner Juden. Eine Frau behauptete, die Juden hätten ein getauftes Christenkind getötet und dessen Blut getrunken. Daraufhin wurde die Synagoge von einer aufgebrachten Volksmenge angezündet, was zum Tod von 180 Juden führte. Zwei Jahre später durften die Juden wieder in die Stadt zurückkehren.
Der Münchner Stadtrat erlässt Gesetze zur Besteuerung der jüdischen Gemeinde, zur Regelung der Pfandleihe sowie zum Verkauf von rituell nicht zulässigem Fleisch an Christen.
Die Stadt erhält das Recht die Juden nach den Augsburger Judenrecht zu halten.
Ludwig Lamp, ein jüdischer Finanzier aus Augsburg, ließ sich in München nieder, nachdem ihm bereits 1314 das städtische Steueraufkommen verpfändet worden war. Seine Tätigkeit belegt die zentrale Rolle jüdischer Kreditgeber in der spätmittelalterlichen Finanzverwaltung, insbesondere im Kontext von Steuerpacht und Schuldenpolitik.
Während einer schweren Pestepidemie geriet die jüdische Gemeinde Münchens, wie in vielen anderen Städten des Reiches, unter Verdacht, die Seuche verursacht zu haben. Der Vorwurf der Brunnenvergiftung führte zu massiven Verfolgungen, die in Plünderungen, Gewaltexzessen und Vertreibungen eskalierten. Antisemitische Stereotype dienten als Vorwand, um jüdisches Eigentum zu beschlagnahmen und Schulden erlöschen zu lassen. Diese systematische Verfolgung führte zur vollständigen Zerstörung der jüdischen Gemeinde in München.
Ludwig V. erlaubte die Rückkehr von Juden nach München und gewährte ihnen ein Privileg, das ihre früheren Rechte bestätigte und ihnen für zwei Jahre Steuerfreiheit zusicherte. Die jüdische Gemeinde stand fortan unter dem Schutz des wittelsbachischen Stadt- und Landesherrn. Diese Maßnahme diente nicht nur der wirtschaftlichen Belebung, sondern auch der fiskalischen Stabilisierung, da jüdische Geldgeschäfte und Abgaben für die herzoglichen Finanzen von Bedeutung waren. Trotz des gewährten Schutzes blieb die rechtliche und soziale Stellung der Juden fragil.
Mit der Münchner Polizeiordnung wurde jüdischen Bürgern jegliche Berufsausübung außerhalb des Geldhandels untersagt. Die Regelung verdeutlicht die ambivalente Haltung der Obrigkeit: Einerseits wurden Juden diskriminiert, andererseits wurde ihre wirtschaftliche Funktion gezielt erhalten, um finanzielle Interessen zu wahren.
In der „Judengasse“, der späteren Gruftgasse, entstehen eine Synagoge sowie ein Spital zur Versorgung bedürftiger Mitglieder der jüdischen Gemeinde (Hekdesch). Wenig später werden auch ein rituelles Bad (Mikwe) und eine Fleischbank eingerichtet.