Straßenbenennung.

Datum16.10.1939SignaturDE-1992-STRA-40-65-1 
AbsenderDezernat 7EmpfängerStadtarchiv München
ArtKein Grund angegebenStatusKein Grund angegeben
Suchen Adressbuch, KirchenPersonen
 

Straßenbenennungen,

Mit 1 Anlage!

Am 14. und 25.VII.39 habe ich beim Stadtarchiv eine allgemeine Überprüfung der Münchener Straßenbenennungen und deren Begründungen in die Wege geleitet. Wegen des Umfanges der erforderlichen Maßnahmen konnte die Arbeit bis 1.Sept. 1939 nicht zum Abschluß gebracht werden. Inzwischen ist durch den Runderlaß des RMdJ. vom 30.8.1939, betreffend die Vereinfachung der Verwaltung im gemeindlichen Bereich (RMB1. i.V, 1939 Hr. 36 S. 1812/13), verfügt, worden, daß diese Arbeiten als heute nicht vordringlich einzustellen sind. Sie wären auch infolge zahlreicher Einberufungen bei allen beteiligten Stellen bis zur Neuauflage des Adreßbuches gar nicht mehr ausführbar. Das Adreßbuch muß noch in dieser Woche in Druck gegeben werden.

Gleichwohl kann ich im Benehmen mit dem Stadtarchiv die vordringliche Änderung der Begründung einer Reihe von Straßenbezeichnungen nach Persönlichkeiten und Orten, die eng mit der Geschichte der Bewegung verknüpft sind, noch veranlassen, wenn ich hierzu Ihre Einwilligung erhalte. Die Vorschläge bitte ich aus der Beilage zu ersehen.

Die Streichung des Zusatzes "Sankt" bei allen Straßen und Plätzen, die nach Heiligen der Kirche benannt sind, erscheint mir nicht vordringlich, solange noch Städte und Orte des Reiches diesen Zusatz tragen. Ich erinnere an St.Quirin, St. Ingbert, St. Johann u.dgl. Es ist jetzt auch nicht die Zeit eine gewisse Unruhe in immerhin weite Kreise der Bevölkerung zu tragen. Ich werde aber veranlassen, daß die Erklärung aller Straßen und Plätze, die diesen Zusatz tragen, einheitlich "Name aus der Kirchengeschichte" ohne jede weitere Schilderung lautet.

Dem Adreßbuchverlag als einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist es aus geschäftlichen Gründen auch nicht möglich den Hinweis auf die zuständigen Pfarreien wegzulassen, weil ein großer Teil der Bevölkerung, den im allgemeinen die kirchlichen Zuständigkeiten wenig berühren, hiernach bei Geburten, Sterbefällen und dergl. fragt. Einen Zwang in dieser Richtung könnte die Stadtverwaltung auf den Adreßbuchverlag auch gar nicht ausüben.

Es ist mir aber im Benehmen mit der Kreisleitung der NSDAP, noch möglich gewesen, schon für die bevorstehende Neuauflage des Adreßbuches bei jeder Straße den Hinweis auf die zuständige Ortsgruppe der NSDAP, zu bringen.

Ich habe schon erwähnt, daß das neue Adreßbuch noch in dieser Woche in Druck gegeben werden muß. Ich bitte deshalb Ihr Einverständnis zu den vorstehenden Ausführungen und zu den aus der Beilage ersichtlichen Begründungen annehmen zu dürfen, wenn ich nicht bis spätestens Donnerstag, den 19. Okt. 1959 Gegenteiliges höre.

Dezernat 7.

Stadtrat