Umbenneung der nach Juden benannten Straßen

Datum07.08.1941SignaturDE-1992-STRA-40-62d 
AbsenderDezernat VII/40Empfänger
ArtBriefStatusEinwände
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KategorieJuden
 

München, den 7.August 1941.

Ggstd.: Umbenennung der nach Juden benannten Strassen.

Beratungssache für die Beiräte für Verwaltungs-, Finanz- und Baufragen (ohne Presse).

I. Vortrag des Dezernenten:

In den letzten Tagen sind mir wieder einige Mitteilungen zügegangen, dass es in München immer noch Strassen gibt, die nach Juden benannt sind. Dies ist meinem Dezernat selbstverständlich bekannt. Gleichwohl bin ich für jede derartige Mitteilung dankbar, weil es infolge des Personalmangels an allen beteiligten Stellen bisher leider nicht möglich war, das Adressbuch systematisch durchzuarbeiten. Da mit solchen Mitteilungen immer aber auch der Antrag verbunden wird, die Strasse sofort umzubenennen, bitte ich Sie von folgendem Kenntnis zu nehmen; Seit Kriegsbeginn sind Verwaltungsarbeiten für Strassenumbenennungen zur Vereinfachung der Verwaltung im gemeindlichen Bereich laut Runderlass vom 30.8.1939 völlig einzustellen. Sie bedürften auch der Zustimmung des Führers in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Partei. Dazu kommt, dass die Umbenennung von bebauten Strasse ja immer auch eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben mit im Gefolge hat, die jetzt im Kriege nicht tragbar wäre.

Nach Behandlung der Angelegenheit in der Dezernentenbesprechung an 9.9.1940 hat deshalb der Herr Oberbürgermeister verfügt, dass die Umbenennung der fraglichen Strassen bis nach Kriegsbeendigung zurückgestellt werden kann.

Ich habe in diesem Sinne Herrn Staatssekretär Köglmaier im Staatsministerium des Innern, berichtet. Herr Oberbürgermeister hat in einem Briefe an den Chef der Reichskanzlei, Herrn Reichsminister Dr. Dämmers, ausgeführt:

"Abgesehen davon, dass seit Kriegsbeginn Verwaltungsarbeiten für Strassenumbenennungen einzustellen sind, gehe ich wohl mit Ihnen, Herr Reichsminister, einig in der Annahme, dass gerade jetzt im entscheidenden Stadium des Existenzkampfes des Deutschen Volkes der Führer mit diesen Dingen nicht behelligt werden darf und dass deshalb solche Strassenumbenennungen bis zum Kriegsende auszusetzen sind." 

 

Weder das Staatsministerium noch der Herr Reichsminister haben uns eine gegenteilige Auffassung wissen lassen.

II. Vorschlag des Dezernenten:
Ich bitte, von diesem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen.

III. Entscheidung des Oberbürgermeisters:
ient zur Kenntnis.

IV. Zum Dezernat VII zurück zur weiteren Veranlassung.

Am 7.August .1941.

 

Der Oberbürgermeister:

Der Dezernent: