10. Pressebericht

Straßenbenennungen

Datum01.12.1928SignaturDE-1992-STRA-40-54 
AbsenderReferat 7Empfänger
ArtBriefStatusNamensfindung
Suchen StraßenbezeichnungPersonen
 

Referat VII.

10 .Pressebericht.

Strassenbenennungen.

Die für eine Benennung in Frage kommenden Strassenzüge werden dem Referat VII (Wohnungsreferat) von der Lokalbaukommission - Generalstadtplan - mitgeteilt.

Das Referat schlägt die ihm geeignet erscheinenden Namen vor. Die Vorschläge werden von einer Sachverständigen-Kommission beraten und dann vom Stadtrat beschlossen.

Die Benennung der Strassen und Plätze wird in München nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt in der Weise, dass einzelne Stadtgegenden nur für Künstler-, andere für Länder- und Städtenamen oder für historische Namen usw. bestimmt sind. Die konsequente Durchführung in dieser Hinsicht ist allerdings erschwert, da in den früheren Jahren die Strassen wahllos benannt wurden und es jetzt unmöglich ist,hier durchgreifende Verbesserungen nachzuholen. Eine Umbenennung bereits bestehender und bebauter Strassen ist grundsätzlich abzulehnen, da sich Schwierigkeiten im Geschäftsleben und in der öffentlichen Verwaltung, in der Berichtigung der Grundbücher, Kataster, Pläne usw. ergeben, die nicht ohne zwingende Not herbeigeführt werden sollen.

Ein besonderes Augenmerk wird den bodenständigen Münchener Namen zugewandt. Im vorigen Jahr war es möglich eine Anzahl schöner Flurnamen wieder auf leben zu lassen wie: ”In den Kirschen", "Am Krautgarten" "Am Lehwinkel" u.a. Es ist jedoch schwierig solche Namen aufzutreiben.

Die Schreibweise der Strassennamen soll in Zukunft nach den von Oberstudiendirektor Dr.Th.Matthias, dem Bearbeiter des "Duden" aufgestellten Grundsätzen vorgenommen werden, also beispielsweise: Neuhauser Strasse anstatt Neuhauserstrasse, Herzogstrasse nicht Herzog Strasse aber Herzog-Wilhelm-Strasse anstatt Herzog Wilhelmstrasse, Borschtallee anstatt Borscht Allee, Altöttinger Strasse aber Altomünsterstrasse. Wenn auch heute schon nach bestimmten Gesichtspunkten vorgegangen wird, so war doch eine Einheitlichkeit bisher nicht zu erzielen,, obschon die Vorschläge immer such dem "Deutschen Sprachverein" zur Begutachtung vorgelegt wurden. Es bedarf aber hier einer grundsätzlichen Regelung und durchgreifenden Änderung um auch die Allgemeinheit für die richtige Schreibweise der Strassennamen zu interessieren.

Bei den Strassenbenennungen ist auch die Reichspost-Briefzustellungsamt - in der Weise beteiligt, als auch der Post die Vorschläge-, zur Prüfung vor gelegt werden, um im Interesse des behördlichen und privaten Geschäftsverkehrs ähnlich oder gleich lautende Namen zu vermeiden.

Anregungen von verschiedenen Seiten bezüglich der Strassennamen zeigen, dass sich die Allgemeinheit mit der Angelegenheit befasst. Die Anregungen werden soweit möglich berücksichtigt; sie alle zu berücksichtigen ist nicht möglich, da entweder bestimmte Gesichtspunkte dagegen sprechen oder die Anregungen an und für sich nicht diskutabel sind.

Grundsätzlich hat es der Stadtrat bis jetzt abgelehnt, Strassen nach lebenden Persönlichkeiten zu benennen, es sei denn, der Stadtrat will im Elnzelfalle eine besonders Ehrung damit verbinden, wie es ia auch zu wiederholten Malen bereits geschehen ist. Wenn auch vielfach die Meinung vertreten wird, dass die in Würdigung besonderer Verdienste zugedachten Ehrungen labender Personen wertvoller sind als eine Ehrung nach dem Tode, so dürfte doch der Standpunkt des Stadtrates soweit es sich um Strassenbenennungen handelt, richtig sein; (politisch umstrittene Persönlichkeiten, verschiedene Werturteile über einen Künstler, angezweifelte hinreichende Verdienste um das allgemeine Wohl und die Gefahr öffentlicher Debatten zum Schaden der Persönlichkeiten, denen die Ehrung zugedacht ist usw.)

Die Beschaffung. Aufstellung und Anbringung von Strassenbenennungstafeln obliegt erst seit 1926 dem städt.Tiefbauamt - Abteilung Strassenbau. Vor diesem Zeitpunkt war das Hochbauamt für diese Tätigkeit zuständig. Die Mittel, die dem Tiefbauamt zur Erledigung, dieser Aufgabe zur Verfügung stehen, sind im Verhältnis sehr gering und. betrugen im Jahre 1928 rund 14,000 RM.

Die Strassenbenennungstafeln wurden bis jetzt auf einer Seite am Anfang und Ende einer Strasse, sowie bei jeder durch andere öffentliche Strassen und Plätze hervorgerufenen Unterbrechung der Häuserreihe angebracht. Auf Grund einer Anregung zur Vereinheitlichung der Schreibweise hat der Stadtrat auf Antrag des Wohnungsreterats beschlossen, die Strassenbenennungstafeln mit grossen Anfangsbuchstaben und im übrigen mit kleinen Buchstaben herstellen zu lassen, die Strassenschilder auf beiden Strassenseiten und dazu noch Richtungstafeln anzubringen, die zusammenfassend Aufschluss geben über die in dem Strassenzuge befindlichen Hausnummern. Allerdings scheitert die sofortige Ausführung dieser für den Verkehr praktischen Neuerung an den zur Verfügung stehenden beschränkten Mitteln, sodass der Beschluss erst Zug um Zug durchgeführt werden kann.

Bei den neuen Schildern wird die neue Schreibweise bereits berücksichtigt. Die Anbringung von Richtungstafeln wird vorerst im Innern der Stadt eingeführt.

Bezüglich der Beleuchtung der Strassentafein konnte man zu einem abschliessenden Ergebnis noch nicht kommen, da die auf den Markt gebrachten Verbesserungen, die praktisch erprobt wurden, noch nicht befriedigen konnten; es werden jedoch alle in den Handel kommenden oder anderwärts eingeführten Einrichtungen verfolgt.

Am 1.Dezember 1928.

gez. Preis.