Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Datum | 15.02.1950 | Signatur | DE-1992-STRA-40-63 |
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Absender | Stadtrat Direktorium B | Empfänger | |
Art | Brief | Status | Namensfindung |
Suchen | Personen |
Stadtrat der Landeshauptstadt München
Direktorien B
München, den 15. Februar 1950
Rundschreiben Nr. 21
nach Verteiler C 3.
Schulverteiler 1. II. Ill ait VII u.X
Betrifft: Schreibweise der Straßannaaen
Auf die richtige Schreihweise der Straßennamen wird leider auch von den städt. Dienstkräften oft wenig geachtet. Es besteht daher Veranlassung sämtliche Ämter und Schulen erneut auf den Stadtratsbeschluß vom 19.9.1929 hinzuweisen, daß auch auf die Straßannaaen die Vorschriften über die deutsche Rechtschreibung anzuwenden sind.
Die vom früheren Wohnungs- und Siedlungsreferat im Jahre 1929 herausgegebene Anleitung zur richtigen Schreibweise der Straßannamen wird zur genauen Beachtung und Einhaltung nachstehend in Erinnerung gebracht und daraus insbesondere folgendes zitiert:
Wie in der Rechtschreibung das hauptwörtliche Bestimmungswort mit dem zugehörigen Grundwort in leicht übersichtlicher Zusammensetzung in einem Worte geschrieben zusammengeschrieben wird (Amtsgerichtsrat, Prüfungsordnung), so werden auch die Grundwörter oder Straßennamen sie .....straße, ....gasse» .....platz, .....allee, .....stag, .....tor», ....brücke und ....graben behandelt.
Alle Hauptwörter und Eigennamen werden also grundsätzlich mit diesen Grundwörtern in einem Worte geschrieben, außer zu große Unübersiohtlichkeit würde zu einer Kupplung zwischen Bestimmungswort und Grundwort zwingen. Man schreibt alsoi Karlstraße, Marienplatz, Hottergasse, Marktstraße, Friedrichstraße, Luisenstraße, Borschtallee, Prinzregentenstraße, Prinzregentenplatz. Einfache Straßennamen sind erfreulicherweise so übersichtlich, daß sich eine Kupplung erübrigt.
Bei mehrgliedriger Zusammensetzung, wie sie durch zwei Namen oder Nane und Titel als Bestimmungswörter mit dem Grundwort verbunden werden, muß die Bindung erfolgen, da das erste Bestimmungswort des Grundwort genau so nahe steht, wie das zweite, also Adalbert-Stifter-Straße, Agnes-Bernauer-Straße, Hans-Mielich-Platz, Albert-Magnus-Straße, Richard-Wagner-Straße, Bisohof-Adalbert-Straße, Hans-Saohs-Straße, Berg-am-Laim-Straße.
Durch die Bindestriche werden also diese, mehrgliedrigen Straßennamen zu einer Einheit verbunden, aus einer Sachsstraße, entsteht durch Vorsetzen des Vorsetzen ein neuer Begriff, nämlich die nähere Bestimmung dieser Saohsstraße als Hans-Sachs-Straße.
Tritt "Sankt* mit einem Personen- oder Ortsnaaen zu Straße, Platz usw, so muß beides angegliedert werden:
St.-Josephs-Platz, St.-Martin-Straße, Saint-Privat-Straße.
Ist das Bestimmungswort ein Eigenschaftswort, so wird es mit dem Grundwort zusammengeschrieben, wenn es ungebeugt bleibt; Hochstraße, Neumarkt;
tritt Beugung ein* wird getrennt geschrieben: Hohe Straße, Breiter Weg, Grüner Weg.
Von Orts- und Ländernamen gebildete unveränderliche Wortformen auf "er" werden mit Straße und Pla¥z nicht zusammengeschrieben; denn diese Straßen sind nicht nach den Einwohnern benannt, sondern nach den Städten selbst* Neuhauser Straße, Nymphenburger Straße, Sendlinger.Straße, Leipziger ..Straße~Hosenheimer Straße,'Dachauer Straße, Altheimer Eck, Bad-Kreüther Straße, Bad-sGasteiner Straße, Altöttinger Straße aber Bad-Kissingen-Straße.
Nicht zu verwechseln sind diese Straßennamen mit den von Personennamen abgeleiteten auf "er", die zusammengeschrieben werden müssen, da es sich hier um Hauptwörter handelt: Habsburgerstraße, Hohenzollernstraße, Wittelsbacherstraße, Stiglmaierplatz, Augsburgerstraße, Passauerstraße, Endelhauserstraße, Hesseloherstraße, Inderstorferstraße, Keferloherstraße, Römerstraße, Rheinländerstraße, Öberländerstraße. Die Augsburgerstraße ist nicht.nach der Stadt Augsburg benannt, sondern nach dem Augsburger Boten, der in dieser Straße sein Absteigquartier hatte und den man bloß den Augsburger nannte, sodaß dieser Name sozusagen zum Personennamen wurde.
Die Passauerstraße ist nach dem am Aufstand 1705 beteiligten Studenten Passauer benannt.
Die Heeseloherstraße nach dem Minnesänger,
Endelhauserstr., Inderstorferstr. und Keferloherstraße sind alte Münchener Geschlechternamen, die aber selbstverständlich ursprünglich auf die entsprechenden Ortsnamen zurückgehen.
Eine Reihe von Straßennamen wie Altomünsterstraße, Annweilerstraße, Fröschweilerstraße, Hannoverstraße, Ilmmünsterstraße, stammen von Ortsnamen, sind aber in dieser Form keine unveränderlichen Wortformen auf "er",, sondern wirkliche Hauptwörter, die mit dem Grundwort zusammengeschrieben werden müssen; andernfalls müßten sie als eigenschaftswörtliche "er" noch anhängen oder die Bildung auf -sche haben, wie z.B. in Berlin die Münstersche Straße.
Verhältniswörter als Teile von Straßennamen sind groß zu schreiben.
An der Grube, Am Hohen Weg, In den Kirschen, Am Bergsteig, Am Durchlaß,
Am Kosttor, Am Lilienberg usw.. Wird dieses vor dem Namen stehende Verhältniswort aus dem Namen gedrängt oder durch ein dem Sprachgebrauch entsprechendes anderes Verhältniswort verdrängt, so schreibt man: "Ich gehe zum Hohen Weg, nach den Kirschen, zu der Grube" usw..
Verschieden gebildete Straßennamen werden so behandelt.
Ecke Neuhauser und Kapellenstraße, Ecke Römer- und Hohenzollernstraße,
Ecke Loth- und Nymphenburger Straße, Ecke Sandstraße und Maßmannplatz,
Ecke Kaiser-Ludwig-Platz und Herzog-Heinrich-Straße, Ecke Müllerstraße und Sendlinger-Tor-Platz, Ecke Herzog-Heinrich- und Kobellstraße.
Die Vorstände der städtischen Dienstesstellen werden angewiesen, auf Einhaltung der richtigen Schreibweise von Straßennamen besonders zu achten.
Dr. von Miller
Bürgermeister