Dringlichkeitsantrag Nr. 16 der CSU-Fraktion

Kardinal-Faulhaber-Straße

Datum17.06.1952SignaturDE-1992-STRA-40-63 
AbsenderStadtratEmpfänger
ArtBriefStatusNamensfindung
Suchen PersonenFaulhaber Michael
 

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 17.Juni 1952«

Dringlichkeitsantrag Nr. 16 der CSU-Fraktion.

OBM. Wimmer: lch habe gleich bekanntzugeben, daß ein Dringlichkeitsantrag eingegangen, ist, den wir nach meinem Dafürhalten, nachdem er in die gleiche Materie einschlägt, sofort behandeln können. (Folgt Verlesung des Dringlichkeitsantrages mit Begriindung - siehe Anlage!)

Ich weiß nicht, ob der Herr Referent gleich dazu Stellung nehmen will. (Vortr.StR.Fischer: Nach Ihnen.) Ich persönlich neige der Auffassung zu, daß Umbenennungen zwar tunlichst unterbleiben sollen, daß aber hier an der Promenadestraße - wer die Verhältnisse genau kennt, weiß es - wenig Umschreibungen vorgenommen werden müssen; denn es sind in dieser Straße hauptsächlich Banken. Ich glaube, daß uns die Banken nicht gram sein werden, wenn wir die Umbenennung vornehmen. Ich persönlich hätte gegen den Dringlichkeitsantrag weiter nichts einzuwenden.

Vortr.StR.Fischer: Die Bezeichnung "Promenadestraße" ist vom Promenadeplatz" abgeleitet. Dieser hieß früher "Paradeplatz".

Diese Umbenennung wurde etwa Ende des 19.Jahrhunderts vorgenommen.

Es liegen an der Promenadestraße eine Reihe von Banken - wie die Bayer. Staatsbank, die Bau- und Bodenbank, die Pfälzische Hypothekenbank, die Bayer. Hypotheken-und Wechselbank - und eine Reihe von großen Unternehmungen. Eg besteht ein auch heute hoch gültiger Erlaß des früheren Reichsministeriums des Innern, wonach Umbenennungen von Straßen grundsätzlich untersagt sind, wenn nicht besondere Anlässe vorliegen. Man könnte sich natürlich darüber unterhalten, ob es nicht unter Umständen eine Straße gäbe, die auch in der Beziehung etwa zum Dom stände und geeigneter wäre, weil weniger Erschwerungen für das Publikum vorhanden sind.

Im Hinblick aber darauf, daß Kardinal Fraulhaber sich doch außerordentliche Verdienste nicht nur um München, sondern auch wohl zumindest um die ganze deutsche Christenheit erworben hat und im Hinblick darauf, daß er Ehrenbürger der Stadt in Anerkennung seiner Verdienste ist, möchte ich als Referent gegen die Umbenennung keine Einwendungen erheben.

OBM.Wimmer: Ich frage an, ob das Wort gewünscht wird. -

Es ist nicht der Fall. Wer mit dem Antrag dem Sinn und Inhalt nach Einverstanden ist, den bitte ich Platz zu behalten, wer dagegen ist, erhebe sich. - Ich konstatiere Einstimmigkeit.

 

Straßenverzeichnis

NrNrStraßeSBDatumErklärungVerlaufBemerkung
0Kardinal-Faulhaber-Straße4
53
0
1952
Umbenennung