Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Datum | 07.08.1945 | Signatur | DE-1992-STRA-40-62e |
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Absender | Referat 7 | Empfänger | Angehörige des Referats 7 ind alle unterstellten Dienststellen |
Art | Brief | Status | Namensfindung |
Suchen | Personen |
Referat 7/3 G.
München, den 7. August 1945.
Betrifft;
Vorlage an den neugebildeten Wohnungsausschuß.
An sämtliche Angehörige des Referats 7 und alle unterstellten Dienststellen.
I. Beim Oberbürgermeister ist ein "Wohnungsausschuß" gebildet worden. Der Ausschuß tritt von Fall zu Fall zusammen.
II. Zur Vorlage an den Wohnungsausschuß sind bestimmt:
Fragen allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung der Erfassung und Vergebung von Wohnraum, gewerblichen Räumen, des Behörden- und Bürobedarfs, Einzelfälle solcher Art oder mit politischem Einschlag, ferner Entscheidungen von grundlegender Bedeutung tilier Beschwerden, die gegen Verfügungen des Hauptwohnungsamtes erhoben wurden, sowie grundsätzliche oder besonders schwierige Fälle der Raumausgleichskommission.
III. Für den Vollzug obiger Ziff, I und II ordne ich an:
a) eine Verlagerung der bisherigen Zuständigkeiten und der Verantwortlichkeit tritt durch die Schaffung des "Wohnungeausschusses" gegenüber der bisherigen Regelung allgemein nicht ein. NRur Sonderfälle im Sinne der obigen Ziff. II dürfen vorgelogt werden. Weitläufige Fälle sind keine "besonders schwierigen"Fälle!
b) Die Bezirkswohnungsämter haben Vorlagen an den Wohnungsausschuß über das Hauptwohnungeamt zu leiten, dieses über die zuständigen Gruppen- bzw. Abteilungsleiter an Referat 7. Ich entscheide über die Aufnahme der vorgelegten Fälle in die Tagesordnung der nächsten Wohnungsausschuß-Sitzung.
c) Die Vorlagen sind nach beifolgendem Muster zu erstellen. Unter die dortige Ziff. I ist eine kurze Darstellung, der Sach- und Rechtslage aufzunehmen, unter II eine abschließende Stellungnahme des Amtsleiters, unter III des Hauptwohnungsamts.
Referat 7:
(Preis)
Berufsm.Stadtrat.
Referat 7 HA 2/5.
München, den
Sitzung des Wohnungsausschusses.
Gegenstand;
Strassenbenennungen.
I. Vertrag des Referenten:
Während der Herrschaft des Dritten Reiches hat die Stadtverwaltung München Insgesamt 10 Vorortgemeinden im Süden, Westen und Norden der Stadt eingemeindet und ln den Stadtbezirken 33 - 40 zusammengefasst. Die in diesen Gemeinden vorhandenen Plätze und Strassen tragen zu einem grossen Teil Namen, die in München bereits vorhanden sind oder Anlass zu Verwechslungen mit Münchener Strassen geben können. Die Beseitigung dieses Zustandes liegt im öffentlichen Interesse. Insgesamt koemmen etwa 500 gleichlautende und etwa 400 ähnlich lautende Namen in Frage.
Tür die Stadtbezirke 33 - 38 lagen bei Kriegsausbruch bereits fertig ausgearbeitete Umbenennungsvorschläge vor. Die Durchführung scheiterte aber einerseits daran, dass die Pläne für den geplanten Umbau von München noch nicht endgültig vorlagen; Andererseits wurden die Arbeiten für die Strassenbenennung mit Kriegsausbruch als nicht kriegswichtig eingestellt. Die Arbeit der Umbenennungen verbleibt somit als Erbe der jetzigen Stadtverwaltung.
Die Stadtbezirke 39 und 40 wurden erst während des Krieges eingemeindet; für sie waren Vorschläge zur Umbenennung der Strassen und Plätze noch nicht ausgearbeitet.
Das gesamte Material, sowohl die bereits ausgearbeiteten Vorschläge, wie auch sämtliche Unterlagen einschl. eines Vorrates von etwa 1200 neuen Strassennamen sind durch Kriegseinflüsse vernichtet worden. Die gesamten Arbeiten müssen daher zum 2. Male geleistet werden, ein Umstand, der eine erhebliche Verzögerung in der Vorlage der neuen Strassennamen mit sich bringt.
Mit Schreiben vem 25.6.1945, beim Referat elngelaufen am 29.6.45, ordnete die Militärregierung an, dass für sämtliche Strassen und Plätze, die nach Personen oder Motiven des Dritten Reiches benannt sind, bis spätestens 4.7.1945 neue Namen vorzulegen sind. Auf Grund dieser Anordnung wurden durch Entscheidungen des Herrn Oberbürgermeisters insgesamt 104 Strassen und Plätze umbenannt und die neuen Kamen der Militärregierung zur Genehmigung vergelegt. Diese hat nunmehr vor einigen Tagen die Genehmigung zu den vorgeschlagenen Namen erteilt. Nach weiterer Anordnung der Militärregierung müssen bis Freitag, 31.August 1945, 18 Uhr, die alten Strassennamentafeln entfernt und die neuen angebracht sein.
Diese Aufgabe obliegt dem Tiefbauamt.
Bei der Auswahl der neuen Namen wurde bereits Rücksicht auf die übrigen notwendigen Strassenumbenennungen genommen, sodass in den einzelnen Bezirken geschlossene Namensviertel entstehen werden.
Damit sind bis auf wenige Fälle alle Namen aus dem Dritten Reich aus den Strassennamen entfernt. Die Nachprüfungen laufen jedoch ununterbrochen weiter. Die Strassennamen der Stadtbezirke 33 - 40 sind noch nicht übernommen. Unter ihnen befinden sich eine Reihe von Namen, deren Bedeutung nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Diese Fälle werden z.Zt. noch überprüft, doch kann es sich hier nur um Namen handeln, die der Allgemeinheit weniger bekannt sind und deren Zugehörigkeit zum Dritten Reich nicht ohne weiteres feststellbar ist. So wurde z.B. erst vor einigen Tagen festgestellt, dass der Kaspar-Schraut-Platz in Pasing nach einem alten aktiven Pg. benannt ist. In solchen Fällen wird natürlich die Umbenennung beschleunigt durchgeführt.
Ferner wurden 74 Fälle festgestellt, in w eichen während des Krieges die Erläuterungen zu den Strassennamen abgeändert und mit Zusätzen versehen wurden, die sieh auf das Dritte Reich beziehen. Da die Namenserläuterungen im Adressbuch abgedruckt werden, müssen diese Zusätze beseitigt werden. Vorschläge zur Neufassung der Erläuterungen befinden sich z.Ztw bei der Stadtbibliothek zur Überprüfung.
Nachdem die Strassennamen aus dem Dritten Reich entfernt sind, ist die Beseitigung der übrigen Doppelbenennungen dringend erforderlich. Die Arbeiten hiezu sind im Gange, für 2 Bezirke sind die Vorschläge bereits so weit fertig) dass sie in nächster Zelt zur Beschlußfassung vergelegt werden können. Weitere 2 Bezirke befinden sich z.Zt. in Arbeit.
Die Wiedereinsetzung der Gutachterkommissien für Strassennamen habe ich beim Herrn Oberbürgermeister bereits angeregt, da sie sich als sehr zweckmässig erwiesen hat.
Ebenso wird der Anlegung eines neuen Verrates an Strassennamen erhöhtes Augenmerk zugewendet, da nach dem bisher besagten der Bedarf an neuen Strassennamen in nächster Zeit sehr gross sein wird.
II. Antrag des Referenten:
Dient zur Kenntnis
III. Entscheidung:
Nach Antrag
IV. Zum Referat 7.
Datum | Titel | Signatur | id | |
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07.08.1945 | Vorlage an den neugebildeten Wohnungsausschuß Referat 7 | Angehörige des Referats 7 ind alle unterstellten Dienststellen | DE-1992-STRA-40-62e (501) | 501 | |
27.08.1945 | Tagesordnung für den nächsten Wohnungsausschuß Referat 7 | DE-1992-STRA-40-62e (502) | 502 | |