Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Straße | von | Grund | bis | Grund |
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Tegernseer Landstraße | vor 1858 | Erstnennung | Kein Grund angegeben |
Vetraulich wird mitgeteilt, daß sich in absehbarer Zeit die Umbenennung des inneren teilstückes der Tegernseer Landstraße bis zum Stadion an der Grünwalder Straße als notwendig erweisen kann.
Die Verkehrssituation ist nach Mitteilungen aus der Bürgerschaft dort auf die Dauer nicht überschaubar. An der Ecke Candid- Grünwalder Straße verläuft die stadtauswärts führende Tegerseer Landstraße in einem starken rechten Winkel nach Südosten und ist daher schwer auffindbar. Nicht nur von Ortfremden wird die vom Stadion direkt nach Süden stadtauswärts führende Grünwalder Straße irrtümlicherweise für die - logische - Fortsetzung der Tegernseer Landstraße gehalten.
Der Bayerische Staädteverband hat in seinem Informationsbrief vom Dezember 1964 Nr. 12 u.a. ausgeführt, daß bei der Vorbereitung für Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom federführenden Referat weitere Dienstellen der Gemeinden einzuschalten sind, damit sie sich zu den Benennungsvorschlägen äußern. Der Generaldirektor der Staatlichen Archive Bayerns, Prof. Dr. Lieberich regte an, insbesondere auch wegen der heimatgeschichtlichen Bedeutung der Straßennamen in das Verfahren jeweils auch die Gemeindearchive einzuschalten.
Das Baureferat gibt deshalb dem Stadarchiv Gelegenheit, ihm schon jetzt für den obengenannten Straßeteil Namen und Begriffe vorzuschlagen, welche nach seiner Ansicht der Bedeutung dieser Hauptverkehrsader Giesings mit ihren zahlreichen Geschäften gerecht werden.
Um vertrauliche Behandlung wird gebeten, da erfahrungsgemäß große Unruhe unter der Bevölkerung entsteht, wenn Absichten dieser Art verfrüht in der Öffentlichkeit bekannt werden.
Dr. Koenig
I. Vormerkung
Eien telefonische Rücksprache mit dem für die Umbenennung eines Teilstückes der Tegernseer Landstraße zuständigen Herrn Schöttl ergab, daß die bisherige Straßenbenennung bis auf weiteres nicht geändert wird und die auftretenden Orientierungsunklarheiten durch intensive Beschilderung verbessert werden sollen.
II. Zum Akt