Münchner Geschichte

Juden in München

Entrechtung der Juden im Dritten Reich

1781: Die jüdische Bevölkerung umfasst 53 Personen
1790: Die jüdische Bevölkerung umfasst 127 Personen
1795: Wiederzulassung wohlhabender jüdischer Händler

Vermögenden Juden wird die Einreise nach Bayern erneut gestattet, sofern sie im Land Handel betreiben.

1799: Neuordnung der Hoffaktorenprivilegien

Kurfürst Maximilian IV. Joseph ordnet die Einziehung aller bestehenden Hoffaktorenpatente an. Nur wenigen jüdischen Kaufleuten wird ein neues Privileg gewährt. Einer der Begünstigten ist Aaron Elias Seligmann, der zum Oberhofagenten des Kurfürsten ernannt wird. Gemeinsam mit seinen Söhnen erhält er zudem das Münchner Bürgerrecht, was ihm erweiterte wirtschaftliche Möglichkeiten sichert.

1802: Reglementierung der jüdischen Ansiedlung

Johann Christoph Freiherr von Aretin erarbeitet ein „Judenreglement“ für die Generallandesdirektion, das eine begrenzte Duldung jüdischer Einwohner vorsieht. Dieses Regelwerk legt fest, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Anzahl von Juden in Bayern leben und wirtschaftlich tätig sein darf, ohne jedoch eine umfassende Gleichstellung zu gewähren.

1804: Ausbreitung der Hofjuden und Ernennung von Aron Elias Seligmann

Seit dem frühen 18. Jahrhundert breitet sich das System der Hofjuden über ganz Bayern aus. Auch am Münchner Hof spielen jüdische Finanziers eine bedeutende Rolle. Mit der Ernennung von Aron Elias Seligmann zum bayerischen Hofbankier gewinnt das jüdische Bankwesen weiter an Einfluss. Durch seine Finanzgeschäfte trägt Seligmann entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität des Hofes bei und fördert den Aufbau des Münchner Bankwesens.

Eine sogenannte „Judenbeschreibung“ erfasst 98 jüdische Haushaltsvorstände, die in München ansässig sind. Gleichzeitig bringt eine Verordnung zur Verbesserung des jüdischen Schulunterrichts neue Bildungsmöglichkeiten: Jüdischen Schülern wird der Besuch aller höheren und niederen christlichen Lehranstalten erlaubt. Zudem erhalten jüdische Gemeinden die Möglichkeit, eigene Schulen auf eigene Kosten zu gründen.

1805: Regulierung der jüdischen Bevölkerung und Bildungswesen

Das „Regulativ über die hiesige Judenschaft“ legt fest, dass nur Juden mit einer Matrikelnummer ein Aufenthaltsrecht erhalten. Erstmals werden Aufenthalts-, Niederlassungs- und Handelsrechte in einer allgemeinverbindlichen Form geregelt. Gleichzeitig wird die jüdische Gemeinde dazu aufgefordert, eine eigene Schule zu gründen, um den Bildungsbedarf innerhalb der Gemeinde selbst zu decken.

Der Leibzoll für Juden in Bayern wird aufgehoben.

1807: Erfassung der jüdischen Bevölkerung in Bayern

In Bayern wird eine allgemeine Judenkonskription durchgeführt, bei der die jüdische Bevölkerung systematisch erfasst und registriert wird. Diese Maßnahme diente der behördlichen Kontrolle und legte die Grundlage für spätere rechtliche und wirtschaftliche Regulierungen der jüdischen Gemeinden.

1813: Rechtliche Neuordnung der jüdischen Gemeinschaft in Bayern

Das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern legt das Matrikelgesetz fest, das die Zahl der ansässigen Juden begrenzt. Gleichzeitig bringt es eine rechtliche Konsolidierung, indem es erstmals die Bildung von Kultusgemeinden offiziell erlaubt und somit eine strukturelle Grundlage für das jüdische Gemeindeleben schafft.

1815: Gründung der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens

Die Israelitische Kultusgemeinde München wurde gegründet, um der jüdischen Bevölkerung eine offizielle Organisation zu bieten, durch die sie ihr religiöses und soziales Leben gestalten konnte. Diese Gründung war ein bedeutender Schritt nach der rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern und ermöglichte der Gemeinde, sich weiterzuentwickeln.