Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das „Gesetz gegen Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ schränkte den Zugang von jüdischen Schülerinnen und Studenten stark ein. Unter dem Vorwand begrenzter Kapazitäten wurde ein fester Prozentsatz für jüdische Anmeldungen eingeführt. Damit begann die systematische Ausgrenzung jüdischer Jugendlicher aus dem Bildungswesen im nationalsozialistischen Deutschland.
Jüdischen Studierenden wird der Zugang zu Hochschulen faktisch verweigert. Mit neuen Aufnahmebestimmungen wird die Zugehörigkeit zur „Reichsschaft der Studierenden“ an die arische Abstammung geknüpft. Damit wird ein umfassender Aufnahmestopp jüdischer Studierender durchgesetzt.
Mit dem Ausschluss jüdischer Kinder aus öffentlichen Schulen wurde ihnen der Zugang zu regulärer Bildung vollständig verwehrt. Die Maßnahme war Teil der systematischen gesellschaftlichen Ausgrenzung und zielte darauf ab, jüdische Kinder von nichtjüdischen zu trennen. In wenigen jüdischen Privatschulen konnte der Unterricht fortgesetzt – jedoch unter schwierigen Bedingungen und staatlicher Kontrolle – erfolgen.