Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Die Verschärfung des Reichsbürgergesetzes legte fest, dass nur Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ als Reichsbürger gelten durften. Jüdinnen und Juden sowie andere als „rassisch minderwertig“ Eingestufte verloren damit endgültig ihre staatsbürgerlichen Rechte. Sie galten fortan nur noch als „Staatsangehörige“ ohne politische Mitwirkungsrechte und wurden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Mit der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Strafsachen werden ausschließlich durch die Polizei verfolgt. Zugleich wird ihr Erbrecht aufgehoben: Nach dem Tod fällt ihr gesamtes Vermögen an das Reich.