Geschichte


Suchen nach: Reichsbürgergesetz



  • Verschärfung des Reichsbürgergesetzes

    Die Verschärfung des Reichsbürgergesetzes legte fest, dass nur Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ als Reichsbürger gelten durften. Jüdinnen und Juden sowie andere als „rassisch minderwertig“ Eingestufte verloren damit endgültig ihre staatsbürgerlichen Rechte. Sie galten fortan nur noch als „Staatsangehörige“ ohne politische Mitwirkungsrechte und wurden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.

  • Dreizehnte Verordnung – Totale Entrechtung und Enteignung der Juden

    Mit der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Strafsachen werden ausschließlich durch die Polizei verfolgt. Zugleich wird ihr Erbrecht aufgehoben: Nach dem Tod fällt ihr gesamtes Vermögen an das Reich.


Deutschland
Wilhelm I.
(König von Preußen
1867-1888)
Kirchenstaat
Pius IX. (Sl.) (1846-1878)
1. Bürgermeister
Kaspar von Steinsdorf (1854-1870)

1. Bürgermeister
Alois von Erhardt (1870-1887)

2. Bürgermeister
Anton von Widder (1854-1870)

2. Bürgermeister
Johannes von Widenmayer (1870-1888)