Geschichte


Suchen nach: Reichsbürgergesetz


  • Verschärfung des Reichsbürgergesetzes

    Die Verschärfung des Reichsbürgergesetzes legte fest, dass nur Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ als Reichsbürger gelten durften. Jüdinnen und Juden sowie andere als „rassisch minderwertig“ Eingestufte verloren damit endgültig ihre staatsbürgerlichen Rechte. Sie galten fortan nur noch als „Staatsangehörige“ ohne politische Mitwirkungsrechte und wurden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.

  • Dreizehnte Verordnung – Totale Entrechtung und Enteignung der Juden

    Mit der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Strafsachen werden ausschließlich durch die Polizei verfolgt. Zugleich wird ihr Erbrecht aufgehoben: Nach dem Tod fällt ihr gesamtes Vermögen an das Reich.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)