Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile werden NS-Verurteilungen schrittweise aufgehoben. Ab 1998 und durch Änderungen 2002 und 2009 erfahren auch lange vergessene Opfergruppen wie Homosexuelle, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer späte Rehabilitierung. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur juristischen und moralischen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.
Der Deutsche Bundestag erkennt die lange übersehenen Opfergruppen des Nationalsozialismus an, die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ gebrandmarkt wurden. Viele von ihnen wurden entrechtet, zur Zwangsarbeit gezwungen oder inhaftiert. Die späte Anerkennung stellt einen wichtigen Schritt dar, um das historische Unrecht aufzuarbeiten und alle Opfergruppen in das Gedenken einzubeziehen.