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Mit »Abraham der Municher« wird erstmals in einer Regensburger Urkunde, in der er als Zeuge unterschrieben hatte, ein Jude in München erwähnt.
In diesem Jahr war das erste Pogrom gegen die Münchner Juden. Eine Frau behauptete, die Juden hätten ein getauftes Christenkind getötet und dessen Blut getrunken. Daraufhin wurde die Synagoge von einer aufgebrachten Volksmenge angezündet, was zum Tod von 180 Juden führte. Zwei Jahre später durften die Juden wieder in die Stadt zurückkehren.
Die Stadt erhält das Recht die Juden nach den Augsburger Judenrecht zu halten.
Im Jahr 1442 wurden die Juden von München unter der Herrschaft von Herzog Albrecht III. aus der Stadt vertrieben. Diese Vertreibung war Teil einer größeren Welle antijüdischer Maßnahmen im Heiligen Römischen Reich. Albrecht III., Herzog von Bayern-München, ordnete die Ausweisung der jüdischen Bevölkerung an, was zu erheblichen Verlusten für die betroffenen Familien und die Stadtwirtschaft führte. Die Gründe für diese Maßnahme lagen in religiösen und wirtschaftlichen Spannungen sowie im zunehmenden Druck der Kirche.
Das "Mandatum poenale restitutorium" des Kaisers ermöglichte im Kontext des Purim Vinz in Frankfurt die Rückkehr der Juden nach Vertreibungen. Dieser kaiserliche Erlass war ein rechtliches Mittel zur Wiederansiedlung der jüdischen Gemeinde in der Stadt. Solche Erlasse spielten eine entscheidende Rolle in der Geschichte des Judentums in Frankfurt, insbesondere bei der Bewältigung von Konflikten und Spannungen mit der christlichen Bevölkerung. Sie waren oft mit spezifischen Bedingungen und Strafen für Nichteinhaltung verbunden.
Die Israelitische Kultusgemeinde München wurde gegründet, um der jüdischen Bevölkerung eine offizielle Organisation zu bieten, durch die sie ihr religiöses und soziales Leben gestalten konnte. Diese Gründung war ein bedeutender Schritt nach der rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern und ermöglichte der Gemeinde, sich weiterzuentwickeln.
1826 wurde erstmals wieder eine Synagoge in der Westenriederstraße feierlich eingeweiht.
Es wird Juden wieder gestattet, offiziell Geschäfte zu eröffnen. Dies geschah im Zuge der schrittweisen rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern. An diesem Tag trat das “Gesetz über die Verhältnisse der Israeliten” in Kraft, das den Juden mehr bürgerliche Rechte einräumte und es ihnen unter anderem ermöglichte, uneingeschränkt wirtschaftlich tätig zu werden.
Kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, wurde in Deutschland ein landesweiter Boykott jüdischer Geschäfte durchgeführt. Dieser Boykott wurde von der SA und der SS überwacht und war Teil der zunehmenden antisemitischen Politik des NS-Regimes. Der Boykott zielte darauf ab, jüdische Unternehmer wirtschaftlich zu isolieren und war ein früher Schritt in der systematischen Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland.
Die Ausstellung "Der ewige Jude" wurde am 8. November 1937 in München eröffnet. Diese Propagandaausstellung des nationalsozialistischen Regimes zielte darauf ab, antisemitische Stereotype zu verbreiten und Juden in diskriminierender und herabwürdigender Weise darzustellen. Sie war Teil der systematischen Hetzkampagne gegen die jüdische Bevölkerung und trug zur Verbreitung und Verfestigung antisemitischer Vorurteile in der deutschen Gesellschaft bei.
Die Ausstellung war im Bibliotheksbau des Deutschen Museumszu sehen.
1940 fand die erste Judendeportation aus dem Stadtgebiet statt. Es folgten 42 weitere Transporte mit rund 3000 Personen, die für die Betroffenen meist in den Tod führten. Die amerikanische Armee fand nach der Befreiung Münchens lediglich 84 überlebende Juden in der Stadt.