Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Mit »Abraham der Municher« wird erstmals in einer Regensburger Urkunde, in der er als Zeuge unterschrieben hatte, ein Jude in München erwähnt.
In diesem Jahr war das erste Pogrom gegen die Münchner Juden. Eine Frau behauptete, die Juden hätten ein getauftes Christenkind getötet und dessen Blut getrunken. Daraufhin wurde die Synagoge von einer aufgebrachten Volksmenge angezündet, was zum Tod von 180 Juden führte. Zwei Jahre später durften die Juden wieder in die Stadt zurückkehren.
Der Münchner Stadtrat erlässt Gesetze zur Besteuerung der jüdischen Gemeinde, zur Regelung der Pfandleihe sowie zum Verkauf von rituell nicht zulässigem Fleisch an Christen.
Die Stadt erhält das Recht die Juden nach den Augsburger Judenrecht zu halten.
Ludwig Lamp, ein jüdischer Finanzier aus Augsburg, ließ sich in München nieder, nachdem ihm bereits 1314 das städtische Steueraufkommen verpfändet worden war. Seine Tätigkeit belegt die zentrale Rolle jüdischer Kreditgeber in der spätmittelalterlichen Finanzverwaltung, insbesondere im Kontext von Steuerpacht und Schuldenpolitik.
Während einer schweren Pestepidemie geriet die jüdische Gemeinde Münchens, wie in vielen anderen Städten des Reiches, unter Verdacht, die Seuche verursacht zu haben. Der Vorwurf der Brunnenvergiftung führte zu massiven Verfolgungen, die in Plünderungen, Gewaltexzessen und Vertreibungen eskalierten. Antisemitische Stereotype dienten als Vorwand, um jüdisches Eigentum zu beschlagnahmen und Schulden erlöschen zu lassen. Diese systematische Verfolgung führte zur vollständigen Zerstörung der jüdischen Gemeinde in München.
Ludwig V. erlaubte die Rückkehr von Juden nach München und gewährte ihnen ein Privileg, das ihre früheren Rechte bestätigte und ihnen für zwei Jahre Steuerfreiheit zusicherte. Die jüdische Gemeinde stand fortan unter dem Schutz des wittelsbachischen Stadt- und Landesherrn. Diese Maßnahme diente nicht nur der wirtschaftlichen Belebung, sondern auch der fiskalischen Stabilisierung, da jüdische Geldgeschäfte und Abgaben für die herzoglichen Finanzen von Bedeutung waren. Trotz des gewährten Schutzes blieb die rechtliche und soziale Stellung der Juden fragil.
Mit der Münchner Polizeiordnung wurde jüdischen Bürgern jegliche Berufsausübung außerhalb des Geldhandels untersagt. Die Regelung verdeutlicht die ambivalente Haltung der Obrigkeit: Einerseits wurden Juden diskriminiert, andererseits wurde ihre wirtschaftliche Funktion gezielt erhalten, um finanzielle Interessen zu wahren.
In der „Judengasse“, der späteren Gruftgasse, entstehen eine Synagoge sowie ein Spital zur Versorgung bedürftiger Mitglieder der jüdischen Gemeinde (Hekdesch). Wenig später werden auch ein rituelles Bad (Mikwe) und eine Fleischbank eingerichtet.
Ein Privileg der Herzöge Ernst und Wilhelm gestattete der jüdischen Gemeinde in München die Einrichtung eines eigenen Friedhofs. Diese Genehmigung war von großer Bedeutung, da jüdische Bestattungsriten eine ewige Ruhestätte ohne Störung vorschreiben.
Im Jahr 1442 wurden die Juden von München unter der Herrschaft von Herzog Albrecht III. aus der Stadt vertrieben. Diese Vertreibung war Teil einer größeren Welle antijüdischer Maßnahmen im Heiligen Römischen Reich. Albrecht III., Herzog von Bayern-München, ordnete die Ausweisung der jüdischen Bevölkerung an, was zu erheblichen Verlusten für die betroffenen Familien und die Stadtwirtschaft führte. Die Gründe für diese Maßnahme lagen in religiösen und wirtschaftlichen Spannungen sowie im zunehmenden Druck der Kirche.
Das Verbot für Juden sich in Bayern aufzuhalten, wird bestättigt.
«hinfüran kain Jud noch Jüdin in vnser Fürsththumb weder mit heüßlicher wonung noch gewerbe oder handthierungen mer kommen noch von jemand darinn gedult oder ausgenommen»
Das "Mandatum poenale restitutorium" des Kaisers ermöglichte im Kontext des Purim Vinz in Frankfurt die Rückkehr der Juden nach Vertreibungen. Dieser kaiserliche Erlass war ein rechtliches Mittel zur Wiederansiedlung der jüdischen Gemeinde in der Stadt. Solche Erlasse spielten eine entscheidende Rolle in der Geschichte des Judentums in Frankfurt, insbesondere bei der Bewältigung von Konflikten und Spannungen mit der christlichen Bevölkerung. Sie waren oft mit spezifischen Bedingungen und Strafen für Nichteinhaltung verbunden.
Nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekriegs (1701–1714) verfolgte Kurfürst Maximilian II. Emanuel von Bayern eine konsequente Politik der Vertreibung gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Im Zuge der Neuordnung des Landes nach dem Krieg erließ er ein allgemeines Ausweisungsedikt, das sämtliche Juden aus Bayern verbannte. Diese Maßnahme stand im Einklang mit der bereits seit dem 15. Jahrhundert bestehenden restriktiven Haltung gegenüber jüdischen Gemeinden, die immer wieder vertrieben oder stark reglementiert worden waren.
Im Jahr 1723 wurde Simon Wolf Wertheimer zum geheimen Hofjuwelier des bayerischen Kurfürsten ernannt. Er gehörte zu einer einflussreichen Gruppe jüdischer Finanziers, die trotz allgemeiner Restriktionen gegenüber Juden am Hof eine besondere Stellung einnahmen. Gemeinsam mit Joseph Mändle, Noe Samuel Isaak und Nathan Moyses etablierte sich ein Kreis sogenannter Hofjuden, die eng mit der bayerischen Finanz- und Handelswelt verknüpft waren. Sie spielten eine zentrale Rolle in der Finanzierung der aufwendigen Hofhaltung und genossen privilegierte Rechte – allerdings ohne langfristige Sicherheit.
In München leben 17 Juden in acht Haushalten, zunächst ohne eine organisierte Gemeinde. Trotz fehlender Strukturen beginnt sich jüdisches Leben allmählich wieder zu etablieren
Kurfürst Maximilian III. Joseph hebt das Aufenthalts- und Gewerbeverbot für Hofjuden in Bayern auf. Dennoch bleibt ihre Präsenz stark reglementiert. In München leben 20 jüdische Männer, untergebracht in zwei Gasthäusern im Tal. Ihre Familien dürfen nicht nachziehen, eine jüdische Gemeinde kann sich nicht etablieren.
In der Wohnung von Simon Wolf Wertheimer in der Tal 13 befindet sich eine private Betstube, die über 50 Männern Platz bietet. Sie dient als wichtiger religiöser Treffpunkt für die jüdische Gemeinschaft Münchens, da eine offizielle Synagoge nicht existiert.
Mit der Regierungsübernahme von Kurfürst Karl Theodor ändert sich die bayerische Judenpolitik. Der zuvor strenge Ausschluss jüdischer Einwohner wird gelockert, und der Zuzug von Juden nach München wird zunehmend toleriert. In den folgenden Jahren siedeln sich wieder mehr jüdische Familien in der Stadt an.
Vermögenden Juden wird die Einreise nach Bayern erneut gestattet, sofern sie im Land Handel betreiben.
Kurfürst Maximilian IV. Joseph ordnet die Einziehung aller bestehenden Hoffaktorenpatente an. Nur wenigen jüdischen Kaufleuten wird ein neues Privileg gewährt. Einer der Begünstigten ist Aaron Elias Seligmann, der zum Oberhofagenten des Kurfürsten ernannt wird. Gemeinsam mit seinen Söhnen erhält er zudem das Münchner Bürgerrecht, was ihm erweiterte wirtschaftliche Möglichkeiten sichert.
Johann Christoph Freiherr von Aretin erarbeitet ein „Judenreglement“ für die Generallandesdirektion, das eine begrenzte Duldung jüdischer Einwohner vorsieht. Dieses Regelwerk legt fest, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Anzahl von Juden in Bayern leben und wirtschaftlich tätig sein darf, ohne jedoch eine umfassende Gleichstellung zu gewähren.
Seit dem frühen 18. Jahrhundert breitet sich das System der Hofjuden über ganz Bayern aus. Auch am Münchner Hof spielen jüdische Finanziers eine bedeutende Rolle. Mit der Ernennung von Aron Elias Seligmann zum bayerischen Hofbankier gewinnt das jüdische Bankwesen weiter an Einfluss. Durch seine Finanzgeschäfte trägt Seligmann entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität des Hofes bei und fördert den Aufbau des Münchner Bankwesens.
Eine sogenannte „Judenbeschreibung“ erfasst 98 jüdische Haushaltsvorstände, die in München ansässig sind. Gleichzeitig bringt eine Verordnung zur Verbesserung des jüdischen Schulunterrichts neue Bildungsmöglichkeiten: Jüdischen Schülern wird der Besuch aller höheren und niederen christlichen Lehranstalten erlaubt. Zudem erhalten jüdische Gemeinden die Möglichkeit, eigene Schulen auf eigene Kosten zu gründen.
Das „Regulativ über die hiesige Judenschaft“ legt fest, dass nur Juden mit einer Matrikelnummer ein Aufenthaltsrecht erhalten. Erstmals werden Aufenthalts-, Niederlassungs- und Handelsrechte in einer allgemeinverbindlichen Form geregelt. Gleichzeitig wird die jüdische Gemeinde dazu aufgefordert, eine eigene Schule zu gründen, um den Bildungsbedarf innerhalb der Gemeinde selbst zu decken.
Der Leibzoll für Juden in Bayern wird aufgehoben.
In Bayern wird eine allgemeine Judenkonskription durchgeführt, bei der die jüdische Bevölkerung systematisch erfasst und registriert wird. Diese Maßnahme diente der behördlichen Kontrolle und legte die Grundlage für spätere rechtliche und wirtschaftliche Regulierungen der jüdischen Gemeinden.
Das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern legt das Matrikelgesetz fest, das die Zahl der ansässigen Juden begrenzt. Gleichzeitig bringt es eine rechtliche Konsolidierung, indem es erstmals die Bildung von Kultusgemeinden offiziell erlaubt und somit eine strukturelle Grundlage für das jüdische Gemeindeleben schafft.
Die Israelitische Kultusgemeinde München wurde gegründet, um der jüdischen Bevölkerung eine offizielle Organisation zu bieten, durch die sie ihr religiöses und soziales Leben gestalten konnte. Diese Gründung war ein bedeutender Schritt nach der rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern und ermöglichte der Gemeinde, sich weiterzuentwickeln.
1826 wurde erstmals wieder eine Synagoge in der Westenriederstraße feierlich eingeweiht.
Nach der Märzrevolution 1848 kündigt König Maximilian II. ein Gesetz zur Emanzipation der jüdischen Bevölkerung an. Doch der starke Widerstand in der Bevölkerung verhindert die Umsetzung, sodass die rechtliche Gleichstellung der Juden weiterhin ausbleibt.
Die gesetzlichen Einschränkungen für Juden im Zivilrecht werden aufgehoben. Damit erhalten sie gleiche Rechte in Bereichen wie Vertrags- und Eigentumsrecht, was einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Gleichstellung darstellt.
Es wird Juden wieder gestattet, offiziell Geschäfte zu eröffnen. Dies geschah im Zuge der schrittweisen rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern. An diesem Tag trat das “Gesetz über die Verhältnisse der Israeliten” in Kraft, das den Juden mehr bürgerliche Rechte einräumte und es ihnen unter anderem ermöglichte, uneingeschränkt wirtschaftlich tätig zu werden.
Juden erhalten die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte wie christliche Staatsangehörige. Diese gesetzliche Regelung hebt bestehende Diskriminierungen auf und markiert einen entscheidenden Schritt zur rechtlichen Gleichstellung.
Der “Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden” wird gegründet, um die Interessen der jüdischen Gemeinden gegenüber dem Staat zu vertreten.
Die geplante Abschiebung von 1.500 osteuropäischen Juden wird nur knapp verhindert, ein Zeichen für die wachsende Fremdenfeindlichkeit in Bayern.
Kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, wurde in Deutschland ein landesweiter Boykott jüdischer Geschäfte durchgeführt. Dieser Boykott wurde von der SA und der SS überwacht und war Teil der zunehmenden antisemitischen Politik des NS-Regimes. Der Boykott zielte darauf ab, jüdische Unternehmer wirtschaftlich zu isolieren und war ein früher Schritt in der systematischen Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland.
Im Rahmen des „Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands“ entsteht eine „Forschungsabteilung zur Judenfrage“. Sie liefert die akademische Grundlage für die antisemitische Politik und die systematische Entrechtung der jüdischen Bevölkerung durch das NS-Regime.
Die Ausstellung "Der ewige Jude" wurde am 8. November 1937 in München eröffnet. Diese Propagandaausstellung des nationalsozialistischen Regimes zielte darauf ab, antisemitische Stereotype zu verbreiten und Juden in diskriminierender und herabwürdigender Weise darzustellen. Sie war Teil der systematischen Hetzkampagne gegen die jüdische Bevölkerung und trug zur Verbreitung und Verfestigung antisemitischer Vorurteile in der deutschen Gesellschaft bei.
Die Ausstellung war im Bibliotheksbau des Deutschen Museumszu sehen.
1940 fand die erste Judendeportation aus dem Stadtgebiet statt. Es folgten 42 weitere Transporte mit rund 3000 Personen, die für die Betroffenen meist in den Tod führten. Die amerikanische Armee fand nach der Befreiung Münchens lediglich 84 überlebende Juden in der Stadt.
Die nationalsozialistische Verordnung verpflichtete jüdische Bürger, einen gelben Stern als sichtbares Kennzeichen zu tragen. Dieser sogenannte „Judenstern“ diente der Stigmatisierung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft und war ein entscheidender Schritt in der systematischen Verfolgung und Entrechtung jüdischer Menschen durch das nationalsozialistische Regime.
Die erste Deportation jüdischer Münchner beginnt mit einem Transport von 1.000 Menschen. Am 25. November 1941 werden sie vor den Toren der litauischen Stadt Kaunas von deutschen Einsatzgruppen ermordet.
Etwa 1.000 jüdische Bürger aus München wurden deportiert und in Kaunas, Litauen, ermordet. Diese Aktion war Teil der systematischen Verfolgung und Vernichtung von Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. Die Ereignisse in Kaunas stehen exemplarisch für die Grausamkeiten des Holocaust, bei dem Millionen Juden ums Leben kamen.
Die nationalsozialistischen Behörden erklären München als „so gut wie judenfrei“. Durch Deportationen und Verfolgung wurde die jüdische Gemeinde nahezu vollständig ausgelöscht.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs organisiert sich die jüdische Gemeinschaft in der amerikanischen Besatzungszone neu. Ein wichtiger Meilenstein ist der erste Kongress des „Zentralkomitees der befreiten Juden in der amerikanischen Besatzungszone“, der im Münchner Rathaus stattfindet.
Die Israelitische Kultusgemeinde München wurde 1946 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs neu gegründet. Dies geschah in einer Zeit, in der viele jüdische Überlebende der Shoah, die nach München zurückkehrten oder aus den Konzentrationslagern befreit worden waren, den Wiederaufbau der jüdischen Gemeinschaft in der Stadt vorantrieben. Die Neugründung markierte einen wichtigen Schritt für die jüdische Gemeinde, die nach den verheerenden Auswirkungen des Holocausts begann, ihr religiöses und kulturelles Leben wiederaufzubauen.
Die nach dem Krieg erhaltene Synagoge in der Reichenbachstraße wird zur Hauptsynagoge der Israelitischen Kultusgemeinde.
Am 29. November 1947 traf die UN-Generalversammlung eine historische Entscheidung: Palästina sollte in einen arabischen und einen jüdischen Staat aufgeteilt werden. Diese Entscheidung war ein bedeutender Moment in der Geschichte des Nahen Ostens und führte zur Gründung des Staates Israel im Jahr 1948, was weitreichende politische und soziale Folgen für die Region hatte.
Im Jahr 1949 fand im Münchner Rathaus der erste Kongress der befreiten Juden der US-Zone statt. Dieses Treffen versammelte jüdische Überlebende des Holocaust, um ihre Zukunft in der Nachkriegszeit zu diskutieren. Der Kongress war ein bedeutendes Forum für den Austausch von Erfahrungen und für die Planung des Wiederaufbaus der jüdischen Gemeinschaften in Deutschland.
An dem Standort der früheren Hauptsynagoge (Herzog-Max-Straße) wurde der Gedenkstein zum Gedenken an die jüdischen Opfer des Holocaust in München, eingeweiht.
Im Jahr 1970 ereignete sich in der Reichenbachstraße in München ein verheerender Brandanschlag auf das jüdische Altersheim. Dieses Ereignis war ein schockierender Akt des Antisemitismus, der tiefgreifende Sorgen über Hass und Intoleranz in der Gesellschaft aufwarf. Der Anschlag hinterließ nicht nur materielle Zerstörung, sondern auch eine nachhaltige psychische Belastung für die Bewohner, deren Familien und die gesamte jüdische Gemeinschaft in München. Es starben sieben Menschen die alle Überlebende der Konzentrationslager waren.
Im Jahr 2003 erfolgte die feierliche Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am Jakobsplatz in München. Das Zentrum umfasst eine Synagoge, ein Gemeindezentrum und das Jüdische Museum München. Es dient als wichtiger kultureller und religiöser Begegnungsort und symbolisiert die Wiederbelebung jüdischen Lebens in der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg.
Das Datum wurde zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht, bei der die staatlich gebilligten Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung und deren Synagogen und Geschäften stattfanden.