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  • Rehabilitierung vergessener NS-Opfer

    Mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile werden NS-Verurteilungen schrittweise aufgehoben. Ab 1998 und durch Änderungen 2002 und 2009 erfahren auch lange vergessene Opfergruppen wie Homosexuelle, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer späte Rehabilitierung. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur juristischen und moralischen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.


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Das Heilig Römisches Reich zur Zeit der späten Staufer

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