Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das „Gesetz gegen Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ schränkte den Zugang von jüdischen Schülerinnen und Studenten stark ein. Unter dem Vorwand begrenzter Kapazitäten wurde ein fester Prozentsatz für jüdische Anmeldungen eingeführt. Damit begann die systematische Ausgrenzung jüdischer Jugendlicher aus dem Bildungswesen im nationalsozialistischen Deutschland.
Jüdischen Studierenden wird der Zugang zu Hochschulen faktisch verweigert. Mit neuen Aufnahmebestimmungen wird die Zugehörigkeit zur „Reichsschaft der Studierenden“ an die arische Abstammung geknüpft. Damit wird ein umfassender Aufnahmestopp jüdischer Studierender durchgesetzt.