Geschichte


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  • Verbot freundschaftlicher Beziehungen – Kontakt zu Juden unter Strafe gestellt

    Deutschblütigen Personen wird jede öffentliche freundschaftliche Beziehung zu Jüdinnen und Juden verboten. Wer sich dennoch solidarisch zeigt, kann in Schutzhaft genommen oder bis zu drei Monate in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Der jüdische Teil wird in jedem Fall inhaftiert. Die Maßnahme soll jede Form der Nähe unterbinden und soziale Isolierung vollständig durchsetzen.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)