Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Mit der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Strafsachen werden ausschließlich durch die Polizei verfolgt. Zugleich wird ihr Erbrecht aufgehoben: Nach dem Tod fällt ihr gesamtes Vermögen an das Reich.