Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das Enteignungsgesetz von 1908 ermöglichte die Enteignung von Landbesitz in Polen bis zu einer Fläche von 70.000 Hektar. Dieses Gesetz wurde in einer Zeit erlassen, als Polen unter der Herrschaft des Deutschen Kaiserreichs stand, und es zielte darauf ab, die deutsche Kolonisierung in den polnischen Gebieten zu fördern. Durch diese Maßnahme sollten polnische Landbesitzer enteignet und deren Ländereien deutschen Siedlern übertragen werden. Dies war Teil einer breiteren Strategie zur Assimilierung und Germanisierung der polnischen Bevölkerung in den östlichen Provinzen des Reiches.
Mit der Neuregelung der Reichsfluchtsteuer wurde die Freigrenze von 200.000 auf 50.000 Reichsmark gesenkt, wodurch deutlich mehr jüdische Emigranten bei ihrer Ausreise zur Zahlung verpflichtet wurden. Das Gesetz diente faktisch der Teilenteignung und Abschöpfung jüdischen Vermögens. Es war ein Mittel des NS-Staates, jüdische Flucht wirtschaftlich zu bestrafen und zu kontrollieren.
Juden, die nicht in kriegs- oder wirtschaftswichtigen Betrieben beschäftigt waren, sollten in die Ostgebiete deportiert werden. Zugleich wurde ihr gesamtes Vermögen eingezogen und dem Deutschen Reich zugesprochen. Diese Maßnahme verband systematische Zwangsumsiedlung mit ökonomischer Ausplünderung und diente sowohl der Vorbereitung der Vernichtungspolitik als auch der Bereicherung des nationalsozialistischen Staates.
Mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden bei Verlegung ihres Aufenthalts ins Ausland – meist durch Deportation – automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr gesamtes Vermögen fällt dem Reich zu. Es soll ausdrücklich der „Lösung der Judenfrage“ dienen. Die Verordnung legalisiert rückwirkend massenhafte Enteignung und entrechtet die Betroffenen vollständig.
Mit der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. Strafsachen werden ausschließlich durch die Polizei verfolgt. Zugleich wird ihr Erbrecht aufgehoben: Nach dem Tod fällt ihr gesamtes Vermögen an das Reich.