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  • Rassegesetze – „Blutschutzgesetz“
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    Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ war eines der sogenannten Nürnberger Gesetze. Es verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ sowie das Beschäftigen jüdischer Haushaltsangestellter unter 45 Jahren. Das Gesetz schuf die pseudojuristische Grundlage für die rassistische Ausgrenzung im nationalsozialistischen Staat und verstärkte die gesellschaftliche Isolation der Juden.


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