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  • Kennzeichnung jüdischer Praxen

    Die Kennzeichnung jüdischer Arztpraxen schloss Jüdinnen und Juden weitgehend aus dem medizinischen Berufsleben aus. Jüdische Ärzte durften nur noch jüdische Patienten behandeln und wurden als „Krankenbehandler“ statt als Ärzte bezeichnet. Ihre Praxen mussten besonders gekennzeichnet werden. Die Maßnahme war Teil der schrittweisen Ausschaltung jüdischen Lebens aus der Öffentlichkeit.


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