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  • Amnestiegesetz: Straferlass für NS-Täter und Kriegsverbrecher

    Das Amnestiegesetz von 1951 führte zur Begnadigung von über 792.000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Es betraf insbesondere Kriegsverbrecher, NS-Funktionäre und Wehrmachtssoldaten, die wegen geringerer Vergehen verurteilt worden waren. Ziel war die gesellschaftliche Reintegration dieser Gruppen und die politische Stabilisierung. Gleichzeitig erfolgten 1951 die letzten Hinrichtungen im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg. Die Amnestie war umstritten, da sie eine juristische Aufarbeitung der NS-Zeit teilweise verhinderte und frühere Täter wieder in öffentliche Ämter brachte.


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