Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das Schriftleitergesetz schuf die Grundlage für die Gleichschaltung der Presse und den Ausschluss jüdischer Journalisten. Es legte fest, dass nur „arische“ Personen als Schriftleiter arbeiten durften. Wer jüdischer Herkunft war oder mit einer nichtarischen Person verheiratet war, wurde ausgeschlossen. Etwa 1.300 Journalisten verloren ihre Anstellung, zahlreiche Zeitungen mussten ihr Erscheinen einstellen.