Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Mit dem neuen Wehrgesetz wird jüdischen Männern der Zugang zum aktiven Wehrdienst verwehrt. Voraussetzung für den Dienst in der Wehrmacht ist „arische Abstammung“. Nur Arier dürfen als Vorgesetzte eingesetzt werden.
Der Wehrdienst in Deutschland wurde ausgesetzt, was bedeutet, dass männliche Staatsbürger nicht mehr verpflichtet sind, gegen ihren Willen Dienst in der Bundeswehr zu leisten. Diese Maßnahme beendete die jahrzehntelange Praxis der allgemeinen Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Seit der Aussetzung können sich Bürger freiwillig zum Dienst melden. Im Falle eines Verteidigungsfalles könnte der Wehrdienst theoretisch wieder eingeführt werden.