Geschichte


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  • Auftrittsverbot jüdischer Künstler

    Mit dem Reichskulturkammergesetz wurde die „Reichskulturkammer“ gegründet, um Kunst und Kultur gleichzuschalten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft war der Ariennachweis. Jüdische Künstler und Kulturschaffende wurden ausgeschlossen und erhielten faktisch ein Berufs- und Auftrittsverbot in Literatur, Theater, Musik, Presse und bildender Kunst.


Kirchenstaat
Marinus II. (942-946)
Agapitus II. (946-955)

Geschichte
Kunstgeschichte
München

Heilig Römisches Reich (Entwicklung)