Geschichte


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  • Notstandsgesetze in Deutschland

    Die Notstandsgesetze in Deutschland gaben der Regierung erweiterte Befugnisse in Krisenzeiten wie Kriegen oder Naturkatastrophen. Dazu gehörten Einschränkungen von Grundrechten, der Einsatz der Bundeswehr im Inland und die Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf den Bund. Sie stießen auf großen Widerstand, vor allem von der außerparlamentarischen Opposition und der 68er-Bewegung, die einen Missbrauch der Macht und eine Gefährdung der Demokratie befürchteten. Trotz der Proteste wurden die Gesetze letztlich verabschiedet und traten in Kraft.


Friedrich Ebert (1919-1925)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Eduard Schmid (1919-1924)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)