Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das Bayerische Konkordat von 1924, abgeschlossen zwischen dem Freistaat Bayern und Papst Pius XI., regelte die Beziehungen zwischen der bayerischen Staatsregierung und der katholischen Kirche. Es umfasste Vereinbarungen zu kirchlichen Rechten in Bildung, Status kirchlicher Institutionen und Finanzierungsfragen, und bildete ein Modell für spätere ähnliche Vereinbarungen in anderen deutschen Ländern.
Das Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wurde von Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli und Vizekanzler Franz von Papen unterzeichnet. Es sicherte der katholischen Kirche bestimmte Rechte, verpflichtete sie aber zu politischer Zurückhaltung. In der Folge löste sich die Zentrumspartei auf, wodurch eine weitere demokratische Kraft aus dem öffentlichen Leben verschwand.