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Das Bayerische Konkordat von 1924, abgeschlossen zwischen dem Freistaat Bayern und Papst Pius XI., regelte die Beziehungen zwischen der bayerischen Staatsregierung und der katholischen Kirche. Es umfasste Vereinbarungen zu kirchlichen Rechten in Bildung, Status kirchlicher Institutionen und Finanzierungsfragen, und bildete ein Modell für spätere ähnliche Vereinbarungen in anderen deutschen Ländern.
Das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl wurde am 20. Juli unterzeichnet. Dieses Abkommen sollte die Rechte der katholischen Kirche im nationalsozialistischen Deutschland sichern. Es garantierte der Kirche gewisse Freiheiten und Privilegien, während die Kirche sich verpflichtete, sich aus politischen Angelegenheiten herauszuhalten. Das Konkordat wurde oft als Versuch der Nationalsozialisten gesehen, sich die Unterstützung der katholischen Bevölkerung zu sichern und internationale Anerkennung zu erlangen.