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  • München: Ausschluss von Juden aus dem Bauernstand

    Das Reichserbhofgesetz regelte die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe nach völkischen Grundsätzen. Es schloss Juden vom Bauerntum aus, indem es festlegte, dass nur „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ stehende Personen Erbhöfe besitzen durften. Ziel war die ideologische Aufwertung des Bauerntums als „Blutquelle des Volkes“ und seine Abschirmung gegen wirtschaftliche und soziale Veränderungen.


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