Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Mit der Münchner Polizeiordnung wurde jüdischen Bürgern jegliche Berufsausübung außerhalb des Geldhandels untersagt. Die Regelung verdeutlicht die ambivalente Haltung der Obrigkeit: Einerseits wurden Juden diskriminiert, andererseits wurde ihre wirtschaftliche Funktion gezielt erhalten, um finanzielle Interessen zu wahren.
Da sich die Ritter Theobald Giß von Gißenberg und Seits von Altheim gegenseitig der Räuberei beschuldigten wurde ihnen ein Gottesgerichts-Kampf auf dem Marienplatz erlaubt.
Hierbei wurde der Ritter Ritter Theobald Giß von Gißenberg durch einen Dolchstoß tötlich verwundet und somit war die Schuldlosigkeit des Ritters Seits von Altheim bewiesen.