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Mit der Münchner Polizeiordnung wurde jüdischen Bürgern jegliche Berufsausübung außerhalb des Geldhandels untersagt. Die Regelung verdeutlicht die ambivalente Haltung der Obrigkeit: Einerseits wurden Juden diskriminiert, andererseits wurde ihre wirtschaftliche Funktion gezielt erhalten, um finanzielle Interessen zu wahren.
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