Geschichte

15.9.1935 - Rassegesetze – „Blutschutzgesetz“

Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ war eines der sogenannten Nürnberger Gesetze. Es verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ sowie das Beschäftigen jüdischer Haushaltsangestellter unter 45 Jahren. Das Gesetz schuf die pseudojuristische Grundlage für die rassistische Ausgrenzung im nationalsozialistischen Staat und verstärkte die gesellschaftliche Isolation der Juden.


Rassegesetze, Blutschutzgesetz

Rassegesetze – „Blutschutzgesetz“

Bildrechte: German Government ("Entwurf Willi Hackenberger", "Copyright by Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst", government agency apparently part of the Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern), Nuremberg laws Racial Chart, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons