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Sagen & Geschichten

Brauchtum

Liebe, Hochzeit, Geburtund Tod

Raff - So lang der alte Peter... (Seite 200)

Liebe, Hochzeit, Geburtund Tod

Die alte Sehnsucht, die beide Geschlechter zu einander zieht, war in Altmünchen so mächtig, wie allerwärtö. Manches Mädchen, wenn es am Lenztage ins Freie kam, fragte heimlich den Kuckuck, wie viel Jahre noch bis zur Hochzeit? und zählte dann, wie oft er seinen Ruf erschallen ließ. Die Begegnung eines Schimmels galt als glückbringend, weil der Hochzeitswagen gewöhnlich von Schimmeln gezogen ward. Zu den Ehepatronen, der hl. Katharina, dem hl. Nikolaus, vor allem dem hl. Antonius betete das Mädchen fleißig, tat ihnen Gelübde für Erfüllung des heißesten Herzenswunsches. In bestimmten „Losnächten", so in der Andreasnacht (3O. November) und der ThomaSnacht (21. Dezember), versuchte die Heiratslustige zu erforschen, welcher Hochzeiter ihr etwa beschieden sei. Völlig entkleidet stieg sie von rückwärts in ihr Bett oder trat es mit der großen Zehe und sprach dazu: „Bettstatt ich tritt dich 1 heiliger Andreas (hl. Thomas) ich bitt dich, 1 laß mir erscheinen 1 den Herzliebsten meinen," worauf ihr im Traum der Zukünftige erscheinen sollte, zumal wenn sie neben dem Bette zwei geweihte Kerzen brennen hatte, um von keinem Teufelsspuk geäfft zu werden. Das gleiche geschah in der Christ- und Silvesternacht, wie auch in beiden Nächten jetzt noch Blei gegoßen wird, um aus der Gestalt der Bleistückchen die Zukunft zu erforschen. Oft werfen die Mädchen in der Thomasnacht, entkleidet am Boden hockend und der Türe den Rücken wendend, ihren linken Schuh über den Kopf. Fällt er so, daß die Schuhspitze gegen die Türe weist, so bedeutet es, daß sie im Laufe des Jahres das Haus verlaßen wird. Auch schaut die Liebende gerne in den Brunnen oder durch ein Stück Kirchenfensterglas, um die Gestalt des Ersehnten zu erblicken; in den Spiegel zu schauen, soll den gleichen Erfolg haben. Doch soll es auch schon geschehen sein, daß die Neugierige anstatt eines schmucken Bräutigams den beinernen Tod sah und von ihm auch richtig im nächsten Jahre heimgeholt ward. Trotz der .Frömmigkeit der Münchnerinnen kam es bisweilen vor, daß eine unglücklich Liebende magische Mittel zur Erreichung ihres Zieles anwandte. So trachtete sie z. B. ein Läppchen, worauf Tropfen ihres Blutes gefallen, mit einem anderen, das ein Tropfen vom Blute des Geliebten genetzt hatte, unter das Altarluch zu verbergen, so daß eine hl. Meße darüber gelesen ward; oder sie versuchte einen Tropfen ihres Blutes dem Manne in Bier oder Wein zu trinken zu geben. Der schaurige Aberglaube des „Totbetens" (durch Rückwärts- Beten des Vaterunsers) ward geübt, wenn ein Mädchen sich an einem Ungetreuen rächen wollte. Eine Andere erzählte in der Mitte der 8Oer Jahre des vorigen Jahrhunderts: „Jetzt bet ich alle Abend ein Vaterunser für die allerärmste Seele, für die sonst kcinS mehr bittet, die laßt ihm nachher keine Ruh', bis er wieder zu mir kimmt."

Wie streng in früherer Zeit die Gefallene gerichtet wurde, ist bekannt.

Eine Alt-Münchner Redensart lautet: „die darf am Antlaß (am Prozesstonstage) auch schon in die Frühmeß' gehen", d. h. sie darf nicht dem Hochamte beiwohnen, von dem die unbescholtenen, kranztragenden Jung

 

fronen ausgehen. Heutzutage sind die Anschauungen beträchtlich gelockert, und über ein lediges Kind, das auf dem Lande ohnehin keine zu schlechte Stellung hat, regt sich das Volk auch in der Stadt nicht mehr besonders auf. „Wenn er (der Verführer) Mann ist, wenn er an Charakter hat, wird er sie wohl heiraten," hört man höchstens sagen.

Wurde aber von Anfang an der rechtmäßige Weg betreten, so tat in Altmünchen nicht der Freier selbst — auch wenn Beide sich schon einig waren — sondern ein älterer, ehrsamer Mann, meist ein naher Verwandter, die Anfrage, ob die Sippschaft des Mädchens und dieses selbst der Vermählung geneigt sei. War zwischen den Familien alles abgeredet, so erfolgte der feierliche Verspruch, jedoch nur im engsten Familienkreise. Mit um so größerem Prunk wurde dagegen die Hochzeit gefeiert; jeder, der irgend zur Freundschaft (Verwandtschaft) gehörte, mußte dazu geladen werden. „Ich gehe dir auf die Hochzeit" war ein Versprechen, das freundliche ehrende Gesinnung ausdrückte. Es galt und gilt als schwere Kränkung, Jemand hierbei zu übergehen. In alter Zeit fanden die Hochzeiten stets im Elternhause des Bräutigams, erst später in dem der Braut statt. Die Feste und Gastlichkeiten dauerten oft mehrere Tage, so daß der Rat von München zu Beginn des 15. Jahrhunderts den übermäßigen Aufwand bei derartigen Festen rügen mußte. Es wurde damals verordnet, daß zu einer Hochzeit höchstens 24 Frauen und Jungfrauen aus der Verwandtschaft geladen werden dürften, außer es seien Fremde da. Kinder unter 10 Jahren sollte man gar nicht zur Hochzeit gehen lassen. Die Hausfrau setzte besonderen Stolz darein, bei solchen Anlässen vor den Gästen mit ihrem schönsten Geschirr zu prunken; in wohlhabenden Bürgerhäusern war damals an glänzendem Zinn und Kupfer, sogar an getriebenem Silber kein Mangel. Vom Umfange hochzeitlicher Gastmähler berichten einzelne noch erhaltene Speisezettel, die uns Heutige mit fassungslosem Staunen über solche Leistungsfähigkeit erfüllen. Außerdem erhielten die Gäste am Schlüsse eine zierlich in ein Tuch eingewickelte Mitgabe, die sie mit heimnahmen und die das „Bscheidessen" hieß. Später bürgerte sich allgemein die Sitte ein, das Hochzeitsmahl in einem Wirtshaus zu halten, wie dies auch heute noch in den weitesten Volkskreisen Brauch ist.

Zum Kirchgang wurde im alten München vom Turme herab geblasen. In frühen Zeiten begab sich der Brautzug in die Kirche zu Fuß, später bediente man sich bei vornehmen Hochzeiten der Kutsche, wenigstens für die Braut und die beiden Ehrenmütter. Die Braut trug den reich gestickten Brautgürtel und den Kranz resp. die mit Blumen durchflochtene Brautkrone. Der Bräutigam steckte an Hut und Sonntagsrock ein Sträußchen von goldenen und silbernen Flitterblumen, mit bunten Bändern durchflochten, dazu ein Zweiglein Rosmarin. Vor dem Kirchgang pflegte das Brautpaar noch den Eltern für alle bisher genossenen Guttaten zu danken, ihren Segen zu erbitten und zu empfangen.

Nach altem Volksglauben soll die Braut niemals umblicken während der kirchlichen Trauung, sonst „sieht sie sich nach dem Zweiten um", d. h. ihr junger Gatte wird sterben. Viele der einfachen Zuschauerinnen bei einer Hochzeit achten jetzt noch darauf, wer von den Brautleuten weiter vom Altar zurückkniet oder an wessen Seite die Altarkerze schneller herunterbrennt; denn das Betreffende wird zuerst sterben. Ebenso ist viel verbreitet der Aberglaube: derjenige, der während der Trauung seinen Fuß auf den des anderen setzt, oder die Hand beim Segen oben hat, werde in der Ehe die Herrschaft haben. Die Brautleute sollen während des Segens so nahe beieinander knieen, daß niemand zwischen ihnen hindurchblicken kann. Sehr alt war der unheimliche Glaube: um jede liebende Annäherung der Vermählten aneinander zu hindern, dürfe jemand nur ein Schloß, das er in der Hand halte, während des Segens zuschnappen lassen und dies Schloß hernach ins Wasser werfen. Auch wer beim Gratulieren die Hände des Brautpaares mit einem Nagel rieb, der am Charfreitag an das heilige Schmerzenskreuz gedrückt ward, sollte die Eintracht beider zerstören; doch versündigte er sich schwer dadurch. Ehemals bestand die schöne Sitte, daß eine vom Land stammende Braut in ihrer Heimattracht vor den Altar trat; die aus Tölz gebürtige Schwester eines bekannten vaterländischen Forschers trug an ihrem Hochzeitstage das schöne Gewand der Ahnfrau, obschon sie in ein vornehmes Münchner Haus einheiratete. Die Ausstattung der Braut wurde in solchem Falle gleichfalls auf geschmückten Wagen — „Kammerwagen" sagt man auf dem Lande — in das neue Heim geführt. Die Spitze des Wagens bildete ehedem die Braut oder Brautjungfer mit der Kunkel, später die Wiege. Es war bräuchlich, einer solchen Fuhre bei der Abfahrt einen Teller oder Hafen so nachzuwerfen, daß das Geschirr an den Rädern zerschellte. Gab es viel Scherben, so bedeutete dies Glück in der Ehe, nach anderen Herrschaft des Mannes.

So lange Münchens Kirchen noch mit Friedhöfen umgeben waren, galt der alte fromme Brauch, daß sich das neugetraute Paar beim Verlassen der Kirche an die Gräber der dort bestatteten Anverwandten, zumal der Eltern, begab, um im stillen Gebet daran zu verweilen. Beim Verlassen des Friedhofes sperrte gewöhnlich ein Strick mit frischem Grün umwunden den Ausgang, und dieser mußte erkauft werden, indem der Bräutigam kleine Münzen unter die den Strick haltende, mutwillige Jugend warf.

Beim Betreten des Hauses, wo das Hochzeitmahl ftattfand, war es ehemals Sitte, daß die Köchin der Braut entgegentrat, sie begrüßte

und aufforderte, das Kraut zu versuchen, worauf die Braut in die Küche ging, die Suppe salzte und etwas vom geweihten Hochzeitswein in den Fleischtopf tat. Späterhin pflegte die Köchin während des Mahles mit verbundener Hand im Saale zu erscheinen, klagend, daß sie vor Freude und Aufregung sich so arg verbrannt hätte und nicht weiter kochen könnte. Doch stellte ein Trinkgeld des Bräutigams sie alsbald wieder her.

Auf uralte Germanensitte geht der Brauch zurück, daß während des Hochzeitmahles die Braut plötzlich verschwunden, nämlich gestohlen war. Der Bräutigam mit seinen Beiständern machte sich auf, sie zu suchen, fand sie endlich in einem Nachbarhause versteckt und mußte sie von den jungen Leuten, denen der Raub gelungen war, mit Geld wieder auslösen. Bei oder nach der Mahlzeit wurde stets in irgend einer drolligen Umhüllung der Braut eine Anspielung auf künftige Mutterfreuden, etwa ein Wickelkindchen, überreicht.

Den Reigen nach der Tafel eröffnete der Hochzeiter mit seiner Hochzeiterin, darnach forderten beide alle anwesenden Ehrengäste der Reihe nach zum tanzen auf. Mitunter gab eö zu Anfang des Tanzes eine kleine Verzögerung, indem die Hochzeiterin mit einem Male hinkte. Es stellte sich heraus, daß eine größere Münze in ihrem Schuh das Hinken veranlaßt hatte. Das Hindernis wurde entfernt und den aufspielenden Musikanten eingehändigt.

Bis zur Schwelle des hochzeitlichen Gemaches gaben ehemals dem Brautpaar die nächsten Angehörigen das Geleite; bei vornehmen Hochzeiten wurde dem Paar mit Fackeln vorgeleuchtet. Das Ehebett kirchlich einsegnen zu lassen, ehe die Gatten ihr Gemach betraten, war weit verbreitete Sitte. Der Tag nach der Hochzeit hieß „der goldene Tag". Er wurde durch ein kleines Mahl im Hause der Brauteltern gefeiert, an dem aber nur die nächsten Verwandten teilnahmen. Die jungen Gatten pflegten an diesem Tage die Kirche zu besuchen; außerdem wurde am goldenen Tage die Mitgift der Frau dem Gatten ausgehändigt. Sie selber trat die Herrschaft an im neuen Hauswesen, wo sie von nun an wacker schaltete - wenn sie nicht gar zu bald „nach Rom reisen mußte", wie ein gewisser hoffnungsvoller Zustand in München allgemein genannt wird.

Kindersegen war vereinst viel mehr als heute ersehnt und, falls er ausblieb, bitter vermißt. Wo die Kunst der Arzte versagte, flüchtete die unfruchtbare Frau meist zur Gottesmutter in irgend eine Gnadenkirche. In solchen Kirchen sind häufig seltsame, krötenähnliche Gebilde, meist aus Eisen zu sehen, Sinnbilder der sogenannten „Bärmutter", gewidmet von Frauen, die Befreiung von einem weiblichen Leiden erflehen. Auf erbetenen Kindersegen weist das Votivgeschenk eines kleinen Kindchens aus Wachs oder gar aus Silber. Wenn fleißiges Kirchfahren nicht half, so lag der Altmünchnerin der Verdacht nicht ferne, daß sie „vermeint" oder verhext sei. Hat doch sogar Kurfürst Maximilian I. die Unfruchtbarkeit seiner ersten Frau der Verhexung zugeschrieben! Im 16. und 17. Jahrhundert, wo der Hexenwahn wie eine Seuche wütete, wandten viele^Frauen sich irgend einer „wissenden" Person zu, die sich auf „weiße Magie" verstand, nämlich auf magische Mittel, welche, ohne gegen den Christenglauben zu verstoßen, der schwarzen Magie, der Hexenkunst, entgegenwirken sollten. Doch sind auch die Volksmeinungen zahlreich, die sich mit anderen Gründen der Kinderlosigkeit beschäftigen. Daß ein zorniges Weib nicht leicht Mutier werde, war eine weitverbreitete Anschauung. Auch die Nichterfüllung eines Gelübdes oder des feierlichen Versprechens, das man einem anderen gegeben hgtte, konnte die Ursache der Unfruchtbarkeit sein.

Die werdende Mutter, nachdem sie ihrer Hoffnung gewiß war, sollte stets etwas Geweihtes an sich tragen, um sich vor dem „Vermeinen" zu schützen. Sie soll nicht Branntwein oder Schnaps trinken, denn damit brennt sie dem Kind „das Herzl aus". Es ist auch nicht gut, wenn die Mutter vor der Geburt die leere Wiege schaukelt: damit nimmt sie dem Kinde den Schlaf. Den Anblick eines Toten soll sie meiden, sonst kann ihr Kleines sterben oder doch Totenfarbe erhalten. Während eine Wöchnerin im Bette liegt, soll nach altem Glauben das Feuer auf dem Herde nicht ausgehen, das brächte Unglück. Gerne legte man ehemals der Mutter und dem Neugeborenen etwas Geweihtes ins Bett oder hing es ihnen um den Hals, weil über die noch nicht aufgesegnete Frau und das ungetaufte Kind der Böse Gewalt hätte. Die Hebamme räucherte mit Kranewitt (Wachholder), der gegen Zauber hilft; sie hing übers Bett einen Trudenstein (ein kleiner schwarzer Kiesel, durch den von Natur ein Loch geht), wenn sie glücklicherweise einen solchen besaß. Auch zündete sie eine geweihte Kerze an und machte mit dem Benedik- tenkreuz der Kindbetterin drei Segenskreuze auf Stirne, Brust und Füße. Mit der Taufe ward von jeher so sehr als möglich geeilt, damit der kleine Mensch nicht der ewigen Seligkeit verlustig gehe. Den Zustand der Ungetauften im Jenseits dachte die Volksmeinung als leid- und freudlos. Noch im 18. Jahrhundert wurden bisweilen die Leichen von Kindern, die bei der Geburt gestorben waren, in irgend einer Gnadenkirche vor den Altar gelegt unter andächtigem Gebete, solange bis der kleine Leichnam „zeichnete", d. h. irgend eine Veränderung zeigte, die als ein Merkmal flüchtig wiedergekehrten Lebens gelten konnte. Dann durfte er die Nottaufe empfangen und somit der Christenheit beigezählt werden. Ungetaufte oder totgeborene Kinder kamen ehemals nicht in geweihte Erde, sondern hatten auf dem Freithof oder angrenzend an denselben ihr eigenes kleines Totenfeld, den Unschuldigen- Gottesacker. Allgemein war und ist setzt noch der Brauch, eine Mutter, die bei der Geburt stirbt, in Kranz und Schleier wie eine Jungfrau zu begraben. Die tiefe und schöne Bedeutung davon ist, daß die Gebärerin durch ihren Opfertod die ursprüngliche Reinheit wieder erlangt hat und geradeswegs in den Himmel eingeht.

Nach alter Anschauung sollte bei einem Kinde, außer dem namengebenden Paten, auch eine Person des anderen Geschlechtes zu Gevatter stehen. Das bedeutete dem Kinde künftiges Liebes- und Eheglück. Ferner galt in Altmünchen der Brauch, einem Knaben gleich nach der Taufe ein Schwert oder sonstiges Gewaffen in die Hand zu geben, damit er nicht verzagten Sinnes würde. Die Hebamme, von dem Paten, resp. der Patin geleitet, trug das Kleine zur Kirche, wohlgemerkt in die Sakristei, denn das Betreten des heiligen Raumes selbst ist erst dem in die christliche Gemeinschaft Aufgenommenen gestattet. Am alten Frauenfreithofe befanden sich an fünf Stellen Öffnungen in der Kirchhofsmauer, die durch eine Drehschranke (einen Pfahl, auf dem eine Drehscheibe in Kreuzesform liegt) abgeschloffen waren. Im Volksmund hießen diese Drehschranken „wart ein bißl". Hier hatte der Täufling seinen ersten Aufenthalt: die Wehmutter mußte mit ihm warten, bis der Meßner kam und gegen ein paar Kreuzer Schrankengeld beide hereinließ.

Nach der Taufe brachte die Wehmutter der Wöchnerin das Neuge- taufte zurück mit dem Spruche: „einen Heiden haben wir fortgetragen, einen Christen bringen wir."

In guten Bürgerhäusern war es Sitte, daß darnach ein kleines Taufmahl abgehalten wurde, an welchem der Geistliche, die Paten, die Hebamme und die nächsten Verwandten teilnahmen. Fleischspeisen waren von diesem Mahle auögeschloffen; als unerläßliche Speisen aber wurden aufgesetzt: Schneeballen (eine Art Krapfen), Käse, Konfekt, Früchte und Wein. Hernach wurde von all diesem den Gästen noch etwas in ihre Wohnung geschickt. Käse mußte beim Kindtaufmahl dabei sein, weil das Kind, wenn es ein Knabe war, sonst später keinen Bart bekam.

Einige Tage nach der Taufe pflegten die Frau Gevatterin und die sonstigen Nahestehenden der Kindbetterin ihren Besuch abzustatten. Dabei wurden Geschenke gebracht, meist Eier, Butter, Mehl und dergl. Das altbayerische Wort für das Kindbett- oder auch Hochzeitsgeschenk lautet „Weisat". Sogar im altbayerischen Weihnachtslied, wenn die Hirten sich aufmachen gen Bethlehem, wird beraten, was sie dem göttlichen Kinde und der reinsten Mutter „weisen" wollen, und der älteste Hirt mahnt die jüngeren:

 

Und bäl ma zu dem Kind hinkemma
So buckts enk sauber fei,
Tuats Weisat in die Hand nemma
Und geats schö zugsam nei!"

Ein Münchner Kind empfing vom Paten (Göd, Godel ist der bayerische Name für Pate und Patin) einen Patenthaler, meist eine schöne, alte Denkmünze, in die Wiege. Später, wenn eS größer war, einen silbernen Patenlöffel mit dem eingravierten Namen des Herrn Göden. Außerdem bekommt das Patenkind, bis es erwachsen ist, vom Göd oder der Godel an jedem Allerseelentag einen Seelenwecken oder Seelenzopf. Dies Gebäck, künstlich geflochten, vom einfachen Hefenteig bis zum feinsten Bisquit- oder Makronenteig, ziert in allen Größen, mit bunten Papierblumen besteckt, während der letzten Oktober- und ersten Novembertage die Auslagefenster sämtlicher Münchner Feinbäcker und Konditoren. Am Palmsonntag wurde das Kind ehedem im Hause des Paten mit Met und Konfekt bewirtet. Göd oder Godel stehen dem Kinde näher, als selbst die Blutsverwandten; denn sie sind es, welche das Kleine „aus dem Waffer" (der Taufe) holen und ihm den Namen schöpfen. Ehemals war es Brauch, daß am Tage der Firmung das Patenkind nochmals brieflich dem Göd oder der Godel ehrerbietigen Dank sagte dafür, daß sie ihm einst zur christlichen Taufe verhelfen hatten.

Wenn Fremde ein kleines Kind berufen, so soll die Mutter zur Seite ausspucken oder noch bester das Kind sofort bekreuzen. Noch heute besteht im Volke der Glaube: einem von plötzlicher Krankheit, z. B. den Fraisen, befallenen kleinen Kinde könnte etwas „angetan", d. h. es könnte verhext fein. Eine Münchner Arbeitersfrau dagegen, deren Kleines in Krämpfen lag, erklärte: „Dös glaub i wieder net, daß dem Kind was antan worden is; s' Gehirn wachst halt und so oft döS an Ruck tut, beutelt's das Kind a weng umanand." Wo Kinder sind, galt es als heilsam, ein Rotkehlchen im Käfig zu halten, weil bei Masern oder Scharlach der Kinder dieser Vogel die Krankheit an sich ziehen soll. Hier und da ward noch bis vor kurzem behauptet, daß man einem kleinen Kinde die Fingernägel nicht beschneiden, sondern, wenn sie wachsen, ihm abbeißen soll, weil das Kind sonst ein Dieb wird.

Recht bedenklich war die alte Sitte, das Kind, fast bis es stehen konnte, fest zu „fatschen", d. h. zu wickeln, wobei die Ärmchen eng an den Körper gepreßt wurden. Es gehörte die eingeborene Gesundheit eines kräftigen Volksstammes dazu, daß nicht viel häufiger Krankheiten und Verkrüppelungen hieraus entstanden.

Das Trotzen auf diese Gesundheit verriet und verrät sich auch in dem frühen Darreichen schwer verdaulicher Nahrung, in dem vorzeitigen Biergenuß und ähnlichen Dingen, die jedoch in München erfreulich abgenommen haben, dank der unabläffigen Einwirkung sozialer und hygienischer Vereinigungen.

DaS Kind ward größer und die Eltern walteten ihrer Erzieherpflicht. Sie lehrten es, nicht ohne Morgengebet aufzustehen, nicht das Waschen und Kämmen zu vergessen, nichts anzunehmen aus fremder Hand; denn durch alles dies könnte feindliches, nächtiges Wesen Macht über Leib und Seele gewinnen. Auch nichts aufheben von der Straße sollte das Kind. Es soll jetzt noch nicht bei Tische das Messer mit der aufwärtsgekehrten Schneide hinlegen, damit nicht ein Englein oder eine arme Seele sich daran schneidet. Eßbare Gegenstände wegzuwerfen gilt als Sünde gegen die Gottesgabe, sie verkommen lassen, ebenso. Eine Ausnahme macht, wenn das Kind ein Stück Brot ins Freie auf einen Kreuzweg legt oder in ein Bächlein wirft mit den Worten: „für die armen Seelen." Wer den Tisch Abends nach dem Nachtmahl nicht ordentlich abräumt, nimmt den armen Seelen die Ruhe; wer ohne Nachtgebet einschläft oder die Stiefel verkehrt vors Bett wirft, den kann die „Trud" (der Alp) drucken, oder der Teufel kann einfteigen zu ihm. Der kann auch einfahren in Solche, die beim Gähnen nicht die Hand vor den Mund halten oder ein Kreuz davor machen. Recht eitle Dirndln, die sich voll Hoffart in den Spiegel schauen, sollen ein Teufelsantlitz oder einen Totenkopf statt des ihrigen sehen. Eine Münchner Mutter lehrte ihr Dirndl: ,,D' Hoffart ist die öberste Sünd; weil dös an Lucifer die seine g'west ist. Der hat nöt unserm Herrgott zu Füßen sitzen mögen, und a seins Paar Schuh' hätt' er wöllen, er alloanig, wo doch alle lieben Engerln bloßfußet gehen."

Wenn die Kinder fragten, wo sie hergekommen seien, ward ihnen gerne weißgemacht, die Eltern hätten sie vom Baume herabgeschüttelt oder aus einem tiefen Brunnen heraufgeholt. Erst ziemlich spät hat der gute Storch sich in München eingebürgert.

Nach Sonnenuntergang, wo alles Unholde um den Weg ist, sahen sorgliche Eltern nicht gern, daß ihre Kleinen noch draußen spielten; auch jetzt rufen sie dieselben meist nach dem Aveläuten in die Stube.

Unzählig sind die Spiele alten Herkommens, die das Münchner Straßenkind noch heute spielt: „Fangemandl", (Haschespiel), „Schneider leih' mir die Scher", (ein Plahwechselspiel), „Räuber und Schandi" und das in allen möglichen Lesarten übliche „Engerl- und Teuferlspiel". Das allbekannte: „Ringel ringelreihe", wobei die Kinder sich an den Händen halten und eine Runde bilden, ist von alteröher den Münchner Kindern geläufig, nicht minder das Reihenlied „Marie- chen saß auf einem Stein", über dessen grauslichen Sinn (Ermordung des Mädchens durch den treulosen Geliebten) die Harmlosigkeit der Kinder glücklich hinweggeht.

Was den Schulunterricht in Altmünchen betrifft, so war bis zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts Niemand verpflichtet, seine Kinder in eine öffentliche Schule zu schicken; vielmehr stand Jedem frei, sie nach eigenem Plan erziehen zu lassen. Der Adel wählte meist den letzteren Weg, hielt sich Privatlehrer; die Bürgersöhne besuchten öffentliche Schulen. Die beiden Normal- und Trivialschulen bei Unserer lieben Frau und bei St. Peter waren nur für Knaben, desgleichen das Gymnasium, in dessen lyceistischer Abteilung Philosophie und Theologie von geistlichen Lehrern gelehrt wurden, während in den Realklassen und der humanistischen Abteilung auch weltliche Lehrer sich befanden. Außerdem gab es gegen Ende des 18. Jahrhunderts noch zehn Normalschulen in den verschiedenen Stadtteilen. Die üblichen Prüfungsgegenstände waren: Religions- und Sittenlehre, Schönschreiben, Historie und biblische Geschichte, Rechenkunst. Den Unterricht der Mädchen übernahmen hauptsächlich die Nonnenklöster, so die Englischen Fräulein, die Salesianerinnen, die Servitinnen. Zur Ausbildung armer fähiger Knaben für den Priesterftand hatte Albrecht V. noch das Gre- gorianum in der Neuhauserstraße (außerdem auch Albertinum genannt) begründet. Es hieß nach dem großen Papst Gregor, dem besonderen Gönner und Patron der armen Bettelstudenten. Ein ganz eigen Münchnerischeö Kinderfest, das gleichfalls mit dem Papste Gregor I. zusammenhing und an seinem Tage stattfand (12. März), war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts im Schwange. Zu diesem „Gregori", mit dem der winterliche Schulunterricht abschloß, wurden aus der Zahl der Schulknaben dreie gewählt, deren einer den Bischof, die zwei anderen seine Pfarrer (Diakone) darftellten; die übrigen Buben verkörperten verschiedene Stände: Doktoren, Handwerker usw. Nach diesen angenommenen Charakteren gekleidet, zogen die Kinder am genannten Festtage von der Schule zur Kirche, wo eine Predigt mit Hochamt abgehalten ward. Nach der Predigt wurde von den Kindern das Gregoriuslied: „Hört ihr Eltern, Christus spricht" gesungen, darauf hielt der kleine Bischof eine ihm eingelernte Predigt in Versen. Nach dem Gottesdienst zog die Kinderschar unter Führung des „Bischofs", der anstatt des KrummftabeS eine Bretzel auf einer Stange trug, durch die Stadt und erhielt von allen Seiten Kuchen und Bäckereien geschenkt. Eine „Münchner Schulmeisterordnung" vom Jahre 1563 besagt: „Mit dem Gregori oder Umgehen zu St. Gre- gorientag soll es hinfüran noch wie von alters her gehalten werden und ein jeder Schulmeister mit seinen Kindern denselben zu einer Freud und Ergetzung züchtig umgehen. Aber zu der Mahlzeit, die nach dem Umgehen gehalten worden, soll hinfür niemand verbunden sein, seine Kinder zu schicken, sondern in eines Jedweden freien Willen stehen, 

ob er seine Kinder bei dem Schulmeister will effen und zehren lasten oder nicht."

Allmählich wurde der Brauch, der als unpassend und veraltet erschien, in eine Art Maifest umgewandelt, das an einem schönen Tage, etwa zwei Wochen vor Jakobi, mit einem Gottesdienst begann und sich dann in ein großes fröhliches Treiben auf der alten Schießstätte vor dem Karlötor fortsetzte. Noch Lorenz Westenrieder hat es mit Freuden gesehen und beschrieben. Um die Wende des 18. zum 19. Jahrhunderts hörte der Kindergregori auf. Die altbayerische Mundart kennt noch den Ausdruck „Gregori", als Bezeichnung eines ausgelassenen Treibens, eines Drüber und Drunter.

Am 20. Dezember herrschte in Altmünchen der Brauch, daß jedes Kind sich eine Rute aus Wachholderzweigen machte und die Erwachsenen damit fitzen durfte, was man „pfeffern" hieß, bis sie sich durch ein kleines Geschenk loskauften. Desgleichen durften bis ins 18. Jahrhundert die Knaben am Vorabend und Nachmittag des Palmsonntags auf dem hölzernen Palmesel, der die segnende Heilandsfigur trug, die Kirchen umfahren. Von den übrigen mit den kirchlichen Hauptfestzeiten verbundenen Kinderfreuden, wie dem Niklo, dem Klöpfeln usw. wird noch zu reden sein. —

Um ein Kind, das in seiner Unschuld gestorben, mithin ein Engel geworden ist, soll die Mutier nicht zu heftig weinen, weil sie ihm damit die himmlische Freude verstört. Wer kennt nicht das schöne Märchen, wie das tote Kindlein der weinenden Mutter erscheint und sie bittet, nicht mehr so zu weinen, weil sein Hemdchen von ihren Tränen so naß wird? Und die Mutter, aus Liebe zu ihrem Kind, zwingt sich, nicht mehr zu weinen.

Den toten Kindern ward ein Kränzlein auf den Kopf und um die Hände gegeben; sie wurden schon binnen 24 Stunden begraben. Mit einer Kinderleiche ging kein Mann, mit dem Leichenzuge eines Erwachsenen dagegen keine Frau. (Erft seit ein paar Jahrzehnten ist diese Sitte durchbrochen worden.) Dem Seelengottesdienft dagegen wohnten Männer und Frauen bei.

Den Verstorbenen ledigen Standes, die schon zur Kommunion gegangen waren, legte die Seelnonne vor das Haus ein Kreuz von Stroh, hierauf einen Ziegelstein und auf diesen eine Krone, die jedoch vor Nacht weggenommen, erst des Morgens wieder hingesetzt ward. Den Verheirateten wurden das Kreuz und der Stein ohne Krone hingelegt, wie auch ihr Sarg nicht gleich dem von Kindern und Ledigen mit Kronen geziert war. Bei Erwachsenen pflegte das Trauergeleite nicht zur Begräbnisstätte zu fahren; Kinderleichen wurden (nach Weftenrieder) in der Kutsche hingebracht. E'gene Leichenfuhrwerke gab es bis Ende des 18. Jahrhunderts nicht; die Toten wurden zu Grabe getragen. Erst im März 1798 beantragte Graf Rumford, der Vertraute des Kurfürsten Karl Theodor, bei der Staatskammer die Beschaffung von Kin- derleichenwagen; im selben Jahre schaffte die Stadtgemeinde München drei Leichenwagen für Erwachsene an. Die Sitte des Totentragens war jedoch so allgemein, daß die Fortschaffung der Leichen mittelst Leichenwagen noch 1848 bei Strafe anbefohlen werden mußte. Bis tief ins neunzehnte Jahrhundert kam es vor, daß die Seelnonne (Leichenfrau) ein totes Kind auf den Friedhof trug.

Die Einrichtung von Leichenhäusern, die Vorkehrungen gegen die Bestattung Scheintoter entstammen auch erst dem neunzehnten Jahrhundert, desgleichen die heutige Sitte, die Toten hinter den großen Glasfenstern der Leichenhallen auszustellen. Als zu München noch nicht die jetzigen Vorschriften bestanden, laut welchen ein Verstorbener spätestens 12 Stunden nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle überführt werden muß, wurden die Leichen der Erwachsenen bis zur Bestattung, also 56 — 48 Stunden im Hause aufgebahrt; zuweilen vollzog sich die Aufbahrung in einer Kirche. Bei dem Verstorbenen hielten Angehörige und Freunde abwechselnd unter Gebet die Totenwacht; fand die Aufbahrung in einer Kirche statt, so ward dies Amt auch von Geistlichen übernommen.

Die Begräbnisse gewöhnlicher Leute geschahen in Altmünchen meist am frühen Morgen, die der Bürger nach Vesperzeit, und zwar war die Stunde um so später, je vornehmer der Rang des Verstorbenen. Bei vornehmen Leichen gingen die Hauptleidtragenden in der „Gugel", d. h. in einem schwarzen kuttenartigen Gewand mit schwarzer Kapuze, die nur die Augen freiließ. Dieser Brauch erhielt sich nachmals nur bei den Leichenbegängnissen bayerischer Könige, und zwar war eö die Münchner Laderinnung (Trockenlader), der die Gerechtsame zustand, den toten Fürsten als „Gugelmänner" zu geleiten. Sie schritten, wie dies noch bei der Bestattung König Ottos I. geschah, unmittelbar vor dem Sarge, vierundzwanzig an der Zahl, der Letzte trug das Bildnis des hl. Georg, des Schutzpatrons des wittelsbachischen Königshauses. Anläßlich der Bestattung des letzten Königspaares wurden die Gugelmänner durch ehemaliges Hofpersonal gestellt.

Wo eine Leiche an einer Kirche vorübergetragen wurde, läuteten in Alt-München jedesmal die Glocken. Bei den Seelgottesdienften herrschte in München der auf dem Lande noch bestehende Brauch, daß sämtliche Anwesende zweimal um den Altar zum Opfer gingen. Der Hauptkläger behielt bei der ersten Seelenmesse den Hut auf. Allgemein war es üblich, den Freunden, die den Toten geleitet hatten, hernach ein Leichenmahl zu geben, wobei es nach reichlichem Trünke mitunter sehr

lärmend zuging. Ebenso ward Brot und bisweilen Geld nach der Kirche den Armen ausgeteilt; noch setzt stellen in einem Trauerhause Bettler sich zahlreich ein. Am siebenten oder am dreißigsten Tage nach dem Todesfall fand ehemals noch ein Leichentrunk für die Leidtragenden nach Kirch- und Opfergang statt. Bis ein Monat abgelaufen, kamen jeden Abend die nächsten Freunde zusammen, um im Trauerhause für den Verstorbenen zu beten, wobei sie dort bewirtet wurden. Nach altem Glauben aber sollte kein Fremder im Hause effen, solange der Tote noch darin lag; das galt als unheilbringend. Ebenso wurden ehemals die Schüsseln, die beim Leichenmahl gedient hatten, zerschlagen, wegen des Glaubens, daß, wer daraus wieder äße, schwer erkranken würde.

Wenn Eins in „die Züge greift", d. h. wenn der Todeskampf eintritt, wurde (und wird) eine geweihte Kerze angezündet und das Fenster geöffnet, damit die Seele leichter vom Leibe scheide; auch wurden sonst die Wände mit Weihbrunn besprengt, auf daß der Böse keine Gewalt habe. Das Waschen und Ankleiden der Leiche oblag von Alters der Seelnonne. Beim Hinaustragen eines Toten wurde streng darauf geachtet, daß er „mit den Füßen voraus" fein Heim verließe; auch ward ihm ein Gefäß mit Wasser nachgeschüttet, — Beides, damit er nicht als Spukgeist wiederkehre.

An Tod und Grab hat sich von jeher der Aberglaube mit Vorliebe gehängt. Wenn z. B. in einer Münchner Kirche ein Licht auf dem Altäre von selbst auslöschte, so ward daraus geschlossen, daß bald ein Priester dieser Kirche sterben werde. Das Ablaufen einer Turmuhr sollte einen Todesfall in der Herrscherfamilie anzeigen; ganz besonders galt dies von der Uhr auf der Theatinerkirche. Übrigens ward auch das plötzliche Ablaufen von Uhren in Privathäusern als unheilkündend angesehen. Das hartnäckige Heulen eines Hundes in einem Hause, wo jemand krank liegt oder das Krächzen eines Raben auf dem Dache waren und sind in den Augen vieler alter Münchnerinnen bestimmte Todesvorzeichen. Der Totenwurm (Holzwurm), dessen leises Picken gleichfalls Tod weissagt, ist unterm Namen -,Erdschmiedl" bekannt und unbeliebt. Wenn der Kranke auf Hühner- oder Taubenfedern liegt, so stirbt er hart. Erst recht hart stirbt, wer eine unbereute Sünde auf sich hat oder Unrecht eines andern gegen ihn nicht verzeihen mag. Wenn einer Leiche im Sarge ein Band des Totenkleides in den Mund gerät, so — meinte man einst — saugt sie daran so lange, bis noch ein anderes Familienglied stirbt. Auch wenn das Gesicht einer Leiche rot aussieht, soll noch jemand aus der Sippschaft sterben. Die beiden letzten, an Vampyrsagen gemahnenden Arten von Aberglauben sind längst verschollen, ebenso die alte Sitte, dem Toten ein Geldstück in den Mund zu legen, damit er, im Falle er einen verborgenen Schatz hinterließe, nicht als Spukgeift umgehen dürfte. Dagegen wird es von furchtsamen Gemütern noch heute als gefährlich betrachtet, einem Toten irgend etwas, das einem Lebenden gehört, mit ins Grab zu geben, weil dadurch der Tote ihn nachziehen könnte. Alt- münchnerifch hieß es: „wenn ein Zweiglein von einem Rosmarinstrauche einem Toten ins Grab mitgegeben wird, so verdirbt der Stock, sobald das Reis im Grabe fault". Manche haben es nicht gern, wenn ein Toter die Augen nicht fest zu hat, sodaß er zu blinzeln scheint; er soll dann nach dem nächsten Toten schauen. Weit verbreitet ist die Meinung, daß die Trauernden keine Träne auf den Toten fallen lassen dürfen, weil sie ihm sonst die Ruhe nehmen.

Ein Nagel von einer Totenbahre unter eine Türschwelle gelegt, sollte nach altem Glauben verhindern, daß ein Dieb hereinkäme; wurde ein solcher Nagel an den Standort eines Pferdes gesteckt, so sollte eö nicht weiter können, sondern stehen bleiben müssen. Ein Nagel, auf dem Kirchhof gefunden, bringt dem den Tod, in dessen HauStüre er eingeschlagen wird.

Bisweilen geben sogenannte „könnende" oder „wissende" Frauen den Rat, Kirchhofserde auf ein geschwollenes oder entzündetes Glied zu legen: das heile trefflich. Ein alter Taglöhner, dem dieser Rat erteilt wurde, nickte bedeutsam: „Sell glaab i scho," sagte er - „Kirchhofserden heilt uns allesam."