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Das Verbot für Juden sich in Bayern aufzuhalten, wird bestättigt.
«hinfüran kain Jud noch Jüdin in vnser Fürsththumb weder mit heüßlicher wonung noch gewerbe oder handthierungen mer kommen noch von jemand darinn gedult oder ausgenommen»
Nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekriegs (1701–1714) verfolgte Kurfürst Maximilian II. Emanuel von Bayern eine konsequente Politik der Vertreibung gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Im Zuge der Neuordnung des Landes nach dem Krieg erließ er ein allgemeines Ausweisungsedikt, das sämtliche Juden aus Bayern verbannte. Diese Maßnahme stand im Einklang mit der bereits seit dem 15. Jahrhundert bestehenden restriktiven Haltung gegenüber jüdischen Gemeinden, die immer wieder vertrieben oder stark reglementiert worden waren.
Diese Maßnahme war Teil der Säkularisation, bei der kirchlicher Besitz und Klöster enteignet wurden, um den Einfluss der Kirche zu verringern und die Staatsfinanzen zu stärken.
Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr ordnet die Ausweisung ostjüdischer Familien aus München an.