Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, bekannt als Ermächtigungsgesetz, verlieh der Regierung unter Hitler die Vollmacht, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen – auch solche, die von der Verfassung abwichen. Es schuf die rechtliche Grundlage für die Errichtung der NS-Diktatur und das Ausschalten der Gewaltenteilung.