Geschichte

12.11.1938 - Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben

Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben untersagte Jüdinnen und Juden den Betrieb von Einzelhandel, Handwerk und freien Berufen. Jüdische Geschäfte wurden geschlossen oder zwangsweise an „arische“ Deutsche verkauft („Arisierung“). Diese Maßnahme war ein zentraler Schritt zur vollständigen wirtschaftlichen Ausschaltung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung im NS-Staat.