Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Der Hauptausschuss der Deutschen Turnerschaft beschloss die Einführung des Arierparagraphen, der jüdische Sportler und Turner aus den Vereinen ausschloss. Diese Regelung wurde bald auf alle deutschen Sportorganisationen ausgeweitet. Ausnahmen galten nur für Frontkämpfer und Hinterbliebene des Ersten Weltkriegs. Der Ausschluss wurde vom Reichssportkommissar gestützt und staatlich koordiniert.