Umbennenung von jüdischen Straßennamen

Datum14.10.1938SignaturDE-1992-STRA-40-62d 
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ArtZeitungsartikelStatusKein Grund angegeben
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KategorieJuden
 

1162. Umbenennung von jüdischen Straßennamen

(Altreich) Nach dem RdErl des RMdI vom 27.7.38 (RMBliV S. 1284c) sind jüdische Straßennamen umzubenennen. Dieser RdErl hat nur die Straßen im Auge, die nach jüdischen Personen zu deren Ehrung so benannt worden sind. Nicht hierunterfallen Bezeichnungen wie „Jüdenstraße“, „Judengasse“, „Jüdenhof“ usw, die an geschichtliche Vorgänge anknüpfen. Sie bringen häufig zum Ausdruck, das die Juden in frühern Zeiten in den bestimmten Straßen oder an bestimmten Plätzen gesondert leben mußten, und sind deshalb von den Juden selbst stets als unerwünscht empfunden worden. Er handelt sich mithin bei diesen Bezeichnungen um alte historische Namen, deren Änderung aus geschichtlichen Gründen weder erwünscht noch geboten ist

Nachrichtendienst DGT, 11.10.1938

 

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