Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Geboren | 22.3.1848 [Aschaffenburg] |
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Gestorben | 22.6.1930 [Aschaffenburg] |
Beruf | Rechtslehrer |
Karl von Amira (vollständig Karl Konrad Ferdinand Maria von Amira, * 8. März 1848 in Aschaffenburg; † 22. Juni 1930 in München) war ein deutscher Rechtshistoriker.
Er legte 1867 am Wilhelmsgymnasium München das Abitur ab und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Universität München. Er studierte damit u.a. bei Bernhard Windscheid, Julius Wilhelm von Planck, Paul von Roth und Alois von Brinz. Er hörte auch Konrad Maurer und eignete sich die nordischen Sprachen an. Dieser betreute auch seine Dissertation 1872. Von Amira habilitierte sich 1874. Von 1875 bis 1892 war er Professor für deutsches und Kirchenrecht an der Universität Freiburg. Ab 1892 war er Professor für Staatsrecht in München. Er befasste sich vor allem mit germanischer und mittelalterlicher Rechtsgeschichte. Amira gilt auch als Begründer der Rechtsarchäologie und der Rechtsikonographie. 1892 wurde er korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1893 außerordentliches Mitglied, und wurde 1901 ordentliches Mitglied. 1896 wurde Amira Mitglied der Gründungskommission des maßgeblich von ihm mit initiierten Deutschen Rechtswörterbuchs. Auch anderen Akademien und gelehrten Gesellschaften gehörte Amira an, z.B. der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften in Uppsala (seit 1887), der Königlichen Wissenschafts- und Literaturgesellschaft in Göteborg (seit 1891), der Königlich Schwedischen Akademie der Wissenschaften (seit 1905), der Preußischen Akademie der Wissenschaften (seit 1900), der Göttinger Akademie der Wissenschaften (seit 1922)[4] und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften (seit 1929). 1902 erhielt er den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst.
Quelle: Wikipedia