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Christian Thomasius (geboren am 1. Januar 1655 in Leipzig; gestorben am 23. September 1728 in Halle (Saale)) war ein deutscher Jurist und Philosoph. Er gilt als Wegbereiter der Frühaufklärung in Deutschland. Thomasius trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung im Sinne der Aufklärung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei.
Zu den zentralen Leistungen von Thomasius gehören auch erste Ansätze zu einem Umbau der scholastischen Universität zu einer modernen Ausbildungsuniversität. Universitäres Wissen wird bei Thomasius nicht mehr in erster Linie im Rahmen des polyhistorischen Ideals der Gelehrsamkeit, sondern praxiologisch zur Selbstbehauptung eines als bürgerlich verstandenen Individuums begriffen. Die gelehrte Fähigkeit der Urteilsbildung soll daher nicht mehr vorrangig der Einordnung des Wissens in eine universale Enzyklopädie dienen, sondern der kritischen Selektion im Hinblick auf den gesellschaftlichen Nutzen. Zugleich wird die gelehrte Gedächtnisleistung abgewertet und von Thomasius auf ein mechanisches Auswendiglernen reduziert. An die Stelle einer bloßen Sammlung und Archivierung des universitären Wissens soll dessen publizistische Zirkulation treten, was bei Thomasius in seinem Interesse an dem erstarkenden Zeitschriftenwesen und in der Adressierung eines über die Gelehrtenkreise hinausgehenden Publikums zum Ausdruck kommt.
Quelle: Wikipedia