Julius Herf
| Geboren | 1901 |
|---|---|
| Gestorben | 31.1.1994 [München] |
| Beruf | Jurist |
Julius Herf (1901–1994) war ein deutscher Jurist, der vor allem durch seine Tätigkeit im Rahmen der Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg Bedeutung erlangte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften begann er Ende der 1920er Jahre seine Laufbahn im Justizdienst, unter anderem bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Bereits in der Zeit des Nationalsozialismus geriet Herf aufgrund seiner kritischen Distanz zum Regime sowie persönlicher Umstände in Konflikt mit den politischen Machtverhältnissen.
Nach 1945 wurde Herf von der amerikanischen Militärregierung in den bayerischen Justizdienst berufen. Er übernahm eine zentrale Funktion als leitender Staatsanwalt im bayerischen Sonderministerium für politische Befreiung und war maßgeblich an der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Belastungen beteiligt. In dieser Funktion trat er als Ankläger in zahlreichen, teils öffentlich stark beachteten Entnazifizierungsverfahren auf.
Besondere Bekanntheit erlangte Herf durch Verfahren gegen prominente Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur, darunter Emmy Göring, Mathilde Ludendorff und Günther Quandt. Seine Vorgehensweise zeichnete sich durch eine betont argumentative und teilweise scharf formulierte Anklagerhetorik aus. Historisch wird Herf als prägende, zugleich umstrittene Figur der frühen bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung bewertet, deren Wirken exemplarisch für die juristischen und politischen Spannungen der Nachkriegszeit steht.