Münchner Zeitfenster

       1506       

 
 

Kirchenstaat
Novatian (0)
Julius II. (1503-1513)
Bayern
Albrecht IV. (der Weise) (1467-1508)

Geschichte

1506   Albrecht IV. der Weise erläßt das Primogeniturgesetz
Albrecht IV. der Weise erläßt das Primogeniturgesetz

Im Jahr 1506 erließ Albrecht IV., Herzog von Bayern, das Primogeniturgesetz in München. Dieses Gesetz legte fest, dass künftig nur der erstgeborene männliche Nachkomme das Herzogtum erben sollte. Ziel war es, die Zersplitterung des Herrschaftsgebiets zu verhindern und die territoriale Einheit Bayerns zu sichern. Das Primogeniturgesetz stärkte die politische Stabilität und die Kontinuität der Herrschaft im Hause Wittelsbach.

1506   München wird alleinige Hauptstadt des Herzogtums Bayern
München wird alleinige Hauptstadt des Herzogtums BayernMünchen wird nach dem Landshuter Erbfolgekrieg, durch den „Kölner Spruch“ des Kaisers Maximilian, der die Teilung Bayerns in mehrere Teilherzogtümer beendete, alleinige Hauptstadt des Herzogtums Bayern.

Geschichte
Kunstgeschichte
München

Stadtgrenzen
Einwohnerzahl
13,447 Einwohner
Bayern
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