Kaspar (Pfalz-Zweibrücken), Pfalzgraf
Haus: Wittelsbach Linie: Pfalz-Zweibrücken
* 11.07.1458 – † 1527 (Nohfelden) Wolfersweiler /Dorfkirche
Herrscher
Pfalzgraf und Herzog von Pfalz-Zweibrücken von 1489 bis 1490/1514.
1490 wurde er von seinem Bruder als geisteskrank erklärt
1490 wurde er von seinem Bruder als geisteskrank erklärt
Eltern
Kinder
Keine Kinder erfasst
Kaspar von Pfalz-Zweibrücken nimmt eine tragische Sonderrolle innerhalb der wittelsbachischen Familiengeschichte ein. Als ältester Sohn des Pfalzgrafen und Herzogs Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken und der Johanna von Croÿ war er primogeniturberechtigt und dazu bestimmt, die Herrschaft über das junge Herzogtum zu übernehmen. Sein Lebensweg und seine Regierungszeit waren jedoch untrennbar mit den dynastischen Spannungen zwischen den Linien Zweibrücken und Veldenz sowie seinem eigenen Gesundheitszustand verbunden.
Nach dem Tod seines Vaters trat er formal die Nachfolge an, regierte jedoch gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Alexander. Diese Phase der Doppelherrschaft war von tiefgreifenden innerfamiliären Konflikten geprägt. In der historischen Forschung wird Kaspar oft als eine Figur beschrieben, deren Handlungsfähigkeit durch eine psychische Erkrankung – in zeitgenössischen Quellen meist als „Geisteskrankheit“ tituliert – massiv eingeschränkt war. Dies führte letztlich dazu, dass er von seinem Bruder Alexander entmachtet und über Jahrzehnte in Gefangenschaft auf der Burg Veldenz festgesetzt wurde.
Wissenschaftlich ist sein Fall vor allem unter dem Aspekt der dynastischen Stabilität von Interesse: Die Ausschaltung eines rechtmäßigen Erben zugunsten eines fähigeren Nachgeborenen war im spätmittelalterlichen Erbrecht ein hochsensibler Vorgang, der kirchenrechtlich und politisch legitimiert werden musste. Mit seiner Verhaftung endete Kaspars faktische politische Rolle, während sein Bruder Alexander als „der Hinkende“ die alleinige Herrschaft festigte und die Linie Pfalz-Zweibrücken fortführte. Kaspars Schicksal verdeutlicht somit die harten Mechanismen der spätmittelalterlichen Herrschaftssicherung, bei der persönliche Gebrechen unmittelbar zum Verlust der Souveränität führen konnten.
Nach dem Tod seines Vaters trat er formal die Nachfolge an, regierte jedoch gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Alexander. Diese Phase der Doppelherrschaft war von tiefgreifenden innerfamiliären Konflikten geprägt. In der historischen Forschung wird Kaspar oft als eine Figur beschrieben, deren Handlungsfähigkeit durch eine psychische Erkrankung – in zeitgenössischen Quellen meist als „Geisteskrankheit“ tituliert – massiv eingeschränkt war. Dies führte letztlich dazu, dass er von seinem Bruder Alexander entmachtet und über Jahrzehnte in Gefangenschaft auf der Burg Veldenz festgesetzt wurde.
Wissenschaftlich ist sein Fall vor allem unter dem Aspekt der dynastischen Stabilität von Interesse: Die Ausschaltung eines rechtmäßigen Erben zugunsten eines fähigeren Nachgeborenen war im spätmittelalterlichen Erbrecht ein hochsensibler Vorgang, der kirchenrechtlich und politisch legitimiert werden musste. Mit seiner Verhaftung endete Kaspars faktische politische Rolle, während sein Bruder Alexander als „der Hinkende“ die alleinige Herrschaft festigte und die Linie Pfalz-Zweibrücken fortführte. Kaspars Schicksal verdeutlicht somit die harten Mechanismen der spätmittelalterlichen Herrschaftssicherung, bei der persönliche Gebrechen unmittelbar zum Verlust der Souveränität führen konnten.