Start Personen Herrscher Literatur Plan Linien

Otto I., Herzog von Bayern

Haus: Wittelsbach Linie: Bayern

* 1117 (Kelheim) – † 11.07.1183 (Burg Pullendorf) · Kloster Scheyern

Ehen:
1. 1149 · mit Agnes von Loon
Otto I.
Herrscher 1180–1183
Vogt von Freising, Weihenstephan, Geisenfeld und Ensdorf
1156 als Otto VI. Pfalzgraf von Bayern
1180-1183 Herzog von Bayern
Eltern

Kinder

Otto I. „der Rotkopf“ gehört zu den wegweisenden Gestalten der frühen Wittelsbacher-Dynastie. Er entstammte dem Geschlecht der Wittelsbacher als Sohn des Pfalzgrafen Otto V. von Scheyern und seiner Frau Heilika von Lengenfeld und wuchs in einem Umfeld auf, das eng mit den wichtigsten politischen Kräften des Reiches verbunden war. Seit den 1150er-Jahren war er als Pfalzgraf von Bayern eine wichtige lokale Autorität und fungierte zugleich als enger Vertrauter und militärischer Verbündeter des römisch-deutschen Kaisers Friedrich I. Barbarossa. In dieser Phase gehörten zu seinen Aufgaben auch diplomatische Missionen und militärische Unternehmungen, die sein Ansehen als fähiger und entschlossener Adliger stärkten. 

Die Zäsur in Ottos Leben und für das Herzogtum Bayern trat ein, als Heinrich der Löwe aus dem Herzogtum Bayern entlassen wurde. Auf Bitten des Kaisers und mit dessen Unterstützung erhielt Otto die Belehnung mit dem Herzogtum, womit die Wittelsbacher erstmals die oberste Landesgewalt in Bayern innehatten. Mit dieser Belehnung setzte er den Grundstein für eine jahrhundertelange dynastische Tradition: Von diesem Zeitpunkt an prägten die Wittelsbacher über Generationen hinweg die politische und gesellschaftliche Entwicklung Bayerns. 

Otto war auch Familienmensch und stand mit seiner Ehefrau Agnes von Loon, mit der er zahlreiche Kinder hatte, im Zentrum eines weitverzweigten Netzwerks von Verbindungen zu anderen bedeutenden Adelsfamilien. Einer seiner Söhne folgte ihm später im Amt als Herzog nach und trug den Einfluss des Hauses weiter. Die Bedeutung Ottos für das Haus Wittelsbach wurde in späteren Jahrhunderten vielfach als Schlüsselpunkt gesehen, an dem die Grundlagen für die stabile Herrschaft der Familie in Bayern gelegt wurden.