Münchner Sagen & Geschichten

Zauberei und Hexen. 1721

Mayer - Münchner Stadtbuch (1868)


Ein trauriges und trübes Bild im ganzen Mittelalter bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts zeigt uns der Aberglaube der Menschen an verschiedene übernatürliche, ja selbst unnatürliche Kräfte und Wirkungen, der Glaube an Gespenster, Heren und Zauberer und deren unheimliche und verderbliche Macht über Menschen, Thiere und die Elemente, und der allgemeine Schrecken, der damit verbunden war. Es wurde gewahrsagt aus Gestirnen, aus Händen, aus Krystallen, Ringen und Sieben; die geheimnißvolle Alraunwurzel zeigte verborgene Schätze an, aus den Gebeinen der Leichen unschuldiger Kinder oder hingerichteter Verbrecher brannte man Wunderpulver, mit Zaubersprüchen beschwor man Hochwetter und Fieber, oder , bannte den Teufel und Gespenster; Liebestränke wurden gebraut, und mit der sogenannten Passauerkunst wußte man sich kugelfest zu machen. Ueberall brachten Schwarzkünstler, Heren und Zauberer, Gespenster und Kobolde den Menschen Sorge, und Furcht.

Dieser unselige Wahn hatte nicht nur die Masse des Volkes, sondern auch die gelehrtesten und aufgeklärtesten Männer ergriffen, und die Folge davon war, daß man gegen dieses „Teufelswerk" nicht nur mit geistlichen, sondern auch mit weltlichen Kräften einschreiten zu müssen vermeinte. Im 16. und 17. Jahrhunderte erscheinen daher überall, auch in Bayern, strenge Gesetze gegen Zauberei, und wurden Heren und Zauberkünstler mit dem Tode des Feuers bestraft.

Aller Orten sehen wir nun besonders Weiber, denen Alter ein häßliches Aussehen und insbesonders rothe Augen gegeben, oder welche in Folge krankhafter Nervenzustände an Einbildungen litten oder ungewöhnliche Kräfte zu haben vermeinten, oder welche von einem boshaften Nachbar aus Gehäßigkeit verdächtigt oder aus Schrecken von einer bereits prozessirten Hexe angezeigt wurden, als Heren der peinlichen Untersuchung unterworfen worden. Die Schrecken und derSchmerz der Folter, peinliche Frage genannt, die stets dabei angewendet wurde, verfehlten nie, aus dem Munde einer solchen Unglücklichen jedes Bekenntniß herauszupressen, und so starben tausende von Weibern auf Blutgerüsten und Scheiterhaufen.

Auch in München sielen zahlreiche Opfer dieses Wahnes. Zur Verwahrung dieser Unglücklichen bestand in München ein eigener Herenthurm, welcher im Jahre 1682 durch eine Gallerie mit dem Falkenthurme, in welchem der Kriminalarrest sich befand, in Verbindung gesetzt, wurde. Dieser Herenthurm wurde im Jahre 1863 abgebrochen.

Es möchte dem Leser nicht uninteressant sein, mehrere dieser Verfolgungen in München kennen zu lernen.

Marko Antonio Bragadino, aus hohem venetianischen Adel zu Candia gebürtig, hatte sich anfangs dem geistlichen Stande gewidmet, das Subdiakonat empfangen und eine Zeitlang ein klösterliches Leben geführt, wobei er besonders dem Studium der Chemie oblag. Allein eben feine Wissenschaft veranlaßte ihn dieselbe zu mißbrauchen. Des klösterlichen Lebens überdrüßig und voll Hochmuthes, in der Welt eine glänzende Rolle zu spielen, verließ er das Kloster und trieb sich nun in Italien unter allerlei Verkleidungen, bald als Kapuziner, bald als Adelicher an verschiedenen Höfen herum, wo er die Rolle eines Schwarzkünstlers und Goldmachers spielte und zahlreiche Betrügereien verübte. Namentlich soll er den Herzog von Mantua und die Republik Venedig um mehrere tausend Gulden geprellt haben. Er wendete sich dann im Jahre 1599 auch an den Herzog Wilhelm V. von Bayern mit dem Vorgeben, er könne aus gemeinem Metalle Gold machen. Der Herzog ließ sich durch solche Vorspiegelungen überreden, und so kam er in dem genannten Jahre nach München, woselbst er nun, stattlich wie ein Graf mit einem Gefolge von sechsunddreißig Dienern, fast ein Jahr lang lebte, selbst bei Hofe angesehen. Allein allmählig schwand die Täuschung; er hatte dem Herzoge bereits große Summen Geldes abgelockt, verlangte immer mehr, aber das versprochene Gold wollte in dem Schmelztiegel nicht erscheinen. Da ließ ihn der Herzog, dem endlich die Augen aufgingen, verhaften. In der peinlichen Untersuchung gestand er seine zahlreichen Betrügereien, und es erfolgte seine Verurtheilung zum Tode. Am 26. April 1591 wurde er auf dem Marktplatze zu München durch den Scharfrichter von Landshut öffentlich ent

hauptet. Der Sage nach war neben der Richtbühne ein roth angestrichener Galgen errichtet, von welchem ein vergoldeter Strick herabhing, und soll Bragadino mit vergoldeten Stricken gebunden gewesen sein. Zugleich wurden mit Büchsenschüssen zwei große schwarze Hunde, die ihn begleiteten, getödtet, weil man argwohnte, dieselben seien verlarvte Höllengeister.

Im Jahre 1590 ergab sich in München das traurige Schauspiel eines Hexenprozeßes gegen drei Wittwen und eine ledige Weibsperson aus München. Wir geben unseren Lesern diesen Prozeß wörtlich nach dem Malesizbuche vom Jahre 1590, nur mit Abänderung der Orthographie behufs leichteren Verständnisses.

„Regina Lutzin, Schneiderin, Anna Anbacher, Melberin, Regina Pollinger, alle drei Wittwen und Mitbürgerinnen allhier, sammt Brigitta Anbacher, noch ledigen Standes, beharrliche Aussag. 1590.

Regina Lutzin, Schneiderin, hat unter anderm bekennt, wie daß sie sich ungefähr vor 30 Jahren dem bösen Feind ergeben. Derselbe sei in Gestalt eines Jünglinges in einem gelben Kleid, einer mittleren Manns Länge, zu Nachts in ihrer Kammer, als ihr Mann nicht vorhanden gewesen, zu ihr gekommen, habe einen Menschen- und einen Pferdfuß gehabt, und sie angeredet: „sie sei ein armes Weib, ihr Mann greine (zanke) alleweil mit ihr, sie müße viel leiden, sie solle sich ihm ergeben und seines Willens thun. Er wolle sie ihr Leben lang nicht verlassen, sondern immerzu Geld geben."

Auf solch fein Begehren und Zusagen habe sie sich ihm mit Leib und Seele ergeben, und ihm nicht allein die linke Hand zur Bestätigung ihres Verspruches, sondern auch ein Stück aus ihrem Leib in der linken Seite, so er selbst herausgeschnitten, und dann ein Briefl (welches ihr gewester Schneiderbub Hänsl, so anjetzund zu Wien sei, geschrieben) ihm gegeben, das des Inhaltes gewesen: dieß Briefl geb ich dem Teufel, daß ich sein mit Leib und Seele wolle sein; und hernach seiner 2 mal, wie auch hernach öfter theilhaftig geworden. Die Hand, so er ihr geboten, sei schneekalt gewesen. Ueberdieß habe sie aus Besehl des Teufels das heilige Leben und Sterben Christi, alle seine Zusagung, auch unsere liebe Frau und das ganze himmlische Heer verläugnet. Dieser ihr Buhle, der böse Geist, habe sich Umstbraus genannt.

Bekennt anfänglich, wie sie vor 20 Jahren aus Befehl des bösen Feindes auf dem Gottesacker vor dem Sendlingerthore ein unschuldiges Kindl, so nicht recht auf die Welt geboren worden, ausgegraben, dasselbe dem Teufel, der vor dem Gottesacker gewartet, übergeben, welchrs er alsbald eines Theiles unter dem freien Himmel gesotten und eine Salbe daraus gemacht, davon er ihr eine ziemlich große Büchse voll zum Ausfahren gegeben; sie habe auch einen Theil davon essen müssen; den übrigen Theil des Kindes haben sie in ihrem Hause gesotten und mit einander gegessen. Diese Salbe, womit sie sich zum Ausfahren an Händen und Augen habe schmieren müssen, sei wäßerig, zäh und wasserfärbig gewesen.

Anna Anbacherin, weiland Martin Anbachers, gewesten Melbers und Mitbürgers hinterlassene Wittwe, 

bekennt, wie das erste mal vor 3 Jahren der böse Feind in Gestalt eines Mannes zu ihr in ihre Küche gekommen, und begehrte seines Willens zu pflegen. Dessen Ansuchen und Begehren habe sie statt gethan, und sich ihm mit Leib und Seele ergeben, und zur Bestätigung desselben ihm die rechte Hand gegeben, und er ihr die linke Hand, welche wie ein Holz und mehr kalt als warm zu greifen gewesen, gereicht, sie ihm auch ein Fazelett (Schnupftuch) geschenkt.

Auf ferner des bösen Feindes Begehren habe sie den christlichen Glauben und alle aus demselben herrührenden Wohlthaten verläugnen müßen, und daß sie aller Dienste Gottes müßig gehen, und allein bei ihm, Satan, bleiben wolle. Der böse Feind habe sich Klefle genannt.

Regina Pollingerin vermeldet, daß sie vor 15 oder 16 Jahren, als sie bei Herrn Hans Jakob Fugger Hauspflegerin gewesen, sich dem Teufel mit Leib und Seele ergeben, und alsbald auf sein Begehren Gott verläugnet. Ihr Buhle habe sich Ragenörl genannt.

Brigitta Anbacherin bekennt, wie daß vor 4 Jahren, als sie einer Nacht in der Stube habe liegen müssen, sei dazumal der böse Feind in Gestalt eines Handwerksgesellen, so selbiger Zeit bei ihrem Schwager gearbeitet, in der Nacht um 11 Uhr für ihre Thüre gekommen und angeklopfet, sie habe denselben eingelassen und auf dieses Begehren seines Willens gepflogen; sie habe sich diese Nacht mit ihm leider so weit eingelassen, daß sie sich ihm mit Leib und Seele zu eigen gegeben, und auf sein Begehren verläugnet alle guten christlichen Werke, auch alle Heiligen Gottes, so daß derselben Fürbitte ihr nimmermehr zu Hilfe kommen solle, nicht weniger auch das 

hochwürdige Sakrament und der heiligen Dreifaltigkeit widersagt. Ihr Buhlteufel habe sich Fibes genannt.

Urtheil.

Nachdem hievon männiglich bewußt, was Massen das gräuliche abscheuliche Laster der Zauberei und Herenwerkes in allen sowohl geistlichen als weltlichen Rechten, sonderlich aber in des heil. Reichs Constitutionen und Kaiser Karls des fünften peinlicher Halsgerichtsordnung verboten; wann aber die edlen, ehrenfesten, fürsichtigen, ehrsamen und weisen Herrn Bürgermeister und Rath der fürstlichen Hauptstadt München alles dasjenige, was zur Errettung der Ehre Gottes, auch zur Ausreutung böser und schädlicher Leute gehört, nach Ihrer fürstlichen Gnaden vorgeleisteter Pflicht solches zu thun sich schuldig erkennt, sonderlich aber diesem obbemeldeten über alle andere verfluchte Laster, weil dasselbe ohnedieß aus Verhängniß Gottes bei diesen kümmerlichen, mühseligen und verruchten Läufen sehr gemein, zu weit einreissen will, bei Zeiten gern gewehrt sehen wollten, und aber gegenwärtige allhier Jedermann vor Augen gestellte Personen, mit Namen Regina Lutzin, Anna Anbacherin, Regina Pollingerin und Brigitta Anbacherin, in der Blindheit und Vergessenheit der Ehre Gottes, der Liebe ihres Nächsten und Ihrer selbst dermassen gerathen, daß sie sich demselben Laster unterwürsig gemacht, dem leidigen Satan theils vor vielen Jahren mit Leib und Seele und Gut sein eigen ergeben, verschrieben, und mit ihrem Blute bestätiget, daneben auf sein Begehren alle christlichen Werke, die Heiligen Gottes und das ganze Heer verläugnet; darüber 

auch vergiftete teuflische Salben von ihm genommen, mit des Bösen Hilfe mehrmalen über Feld und in unterschiedliche Weinkeller ausgefahren, und in Summa solche Händel geführt, die nicht alle zu erzählen, wie sie dann solches mit allen Umständen peinlich und gütlich ausgesagt und bekennt;

Also und hierauf haben die edlen weisen Herrn Bürgermeister und Rath der fürstlichen Hauptstadt München diese vor Augen vorgestellten 4 Personen dasjenige, was die Rechte vermögen, ergehen zu lassen befohlen, darauf dann und zu gehorsamster dieser Folge ihrer Weisheit meiner günstigen und gebietenden Herrn,

Erkenne ich Christoph Remhofer zu Vatersheim und Haslbach, derzeit geschworener Stadtoberrichter zu München mit Urtheil und Rechten, daß diese vorgenannten 4 Weibspersonen ihrer einbekannten Hexerei und Uebelthaten halber, die auf die Zauberei statuirte Strafe des Feuers wohl verdient, in Erwägung aber ihres hohen Alters, auch auf gnädigste Intereession und Fürbitte hoher gefürsteter Personen, sollen alsbald an den gewöhnlichen Ort der Gerichtsstätte geführt und daselbst mit dem Strang vom Leben zum Tode gerichtet werden; doch sollen folgends ihre Körper verbrannt werden.

Publizirt und vollzogen wurde dieses Urtheil am 2. Juli 1590."

In kurzer Zeit darauf sollte die Stadt München ein neuerliches, aber noch gräßlicheres Schauspiel des blinden Aberglaubens erblicken. Wir lassen die Erzählung dieses 

Gräuels hier wörtlich aus der Chronik des Johann Mayr von Freising folgen.

„Den 29. Juli 1600 hat man 6 Personen zu München wegen ihrer schrecklichen Thaten folgender Weise hingerichtet. Ein Mann, so ein alter Bettler und Landstürzer, mit Namen Paul Gämperl, ward gespießt, seinem Weibe beide Brüste abgeschnitten und sowohl ihr selbst als zweien ihrer Söhne ums Maul gerieben. Dabei wurden noch zwei andere Männer und Thatverwandte, alle sechs mit glühenden Zangen gezwickt, ihre Arme mit dem Rade abgestoßen, und sie sämmtlich hierauf lebendig verbrannt. Deren grauliche Missethaten einzeln in Kürze nicht mögen beschrieben werden. Unter anderem haben sie ausgesagt, daß sie sich alle dem Teufel ergeben, mit, dessen Beihilfe große Zauberei geübt, durch Anstrich einer teuflischen Salbe laut ihrer Bekenntniß und darauf eingezogener gerichtlicher Erfahrung (!!) bis in vierhundert Kinder und mehr als fünfzig alte Personen ertödtet oder durch Erkrummung zum Tode befördert; Paul Gämperl vierundvierzig Morde, und sie alle insgemein vierundsiebzig Morde begangen. Sie haben auch etliche Dörfer und Märkte angezündet, viel Wetter und Schauer gemacht, dem Viehe die Weide vergiftet, Kirchen geraubt, das allerheiligste Sakrament des Altares daraus entwendet, den Juden verkauft, dasselbe dem Teufel zu Gefallen oftmals spöttisch traktirt und in die Schuhe gesteckt oder grimmiglich zerbissen, wie dann sonderlich Paul Gämperl bekannt, daß durch solche erbitterte Zerbeissung eine Hostie einsmals blutfarb geworden, und er darüber in Abkraft seiner Glieder gefallen.

Ebenmäßig sind am 27. November desselben Jahres 1600 in bemeldeter fürstlicher Hauptstadt München wiederum fünf Personen erst bemeldeter Gesellschaft, nämlich eine Mutter, .ihre Tochter, und sonst zwei Männer um gleicher Uebelthaten wegen auf gleiche Weise gestraft und hingerichtet worden; die fünfte Person war ein zwölfjähriger Knabe, des obigen Paul Gämperls jüngster Sohn, welchen man erst im Gefängnisse taufte und ihn Cyprian nannte, denn es hatte seine Mutter ihn schon in ihrem Leibe dem Teufel geschenkt und verkauft.

Sie aber alle sämmtlich und insgemein haben über vierhundert zu unterschiedlichen Zeiten ermordete Kinder, neununddreißig durch Zauberei umgebrachte Personen, zweiund sechzig Morde und zugleich fast alle oben angezeigten Laster ihrer Gesellschaft, sowohl gütlich als peinlich (d. h. auf der Folter) einbekannt."

So hatten leider diese Herenprozesse auch in München ihren guten Fortgang, und die Folter sorgte stets für das Geständniß jedes vermeintlichen Verbrechens, welches der Aberglaube oder falsche Angabe den Unglücklichen zur Last legte.

Die letzte dieser der Heren- und Zauberkünste beschuldigten Personen, welche in München am Anfange des vorigen Jahrhundertes prozeßirt wurden, war Maria Theresia Kaiser, die Tochter eines Wachtmeisters, zu Pfaffenhofen an der Ilm geboren, und erst 17 Jahre alt. Nach ihren gütlichen und peinlichen Aussagen wurde sie durch ihre Base, Namens Elisabeth, bereits in ihrem eilften Jahre in die Geheimnisse der Zauberkunst eingeweiht, und von ihr in der Thomasnacht auf das Hochgericht zum Hexentanze mitgenommen. Auf diesem infernalischen Balle erschienen nach ihrer Angabe ganze Reitereien von Soldaten und viele Herrn und Frauen. Ein schöner Kavalier mit einer großen Allongeperücke trat zu ihr hin und fragte sie, ob sie das ganze himmlische Heer verläugnen wolle. Mehrmals antwortete sie mit: nein! allein ihre Base drang in sie, so daß sie endlich auf wiederholtes Befragen ja! sagte. Nun zog dieser Kavalier ein großes Buch hervor, und hieß sie mit ihrem Blute ihren Namen hineinschreiben und ihr Alter beizusetzen. Mit einem ihr dargereichten Messer schnitt sie sich in die linke Hand und unterschrieb mit ihrem Blute. Hierauf war Tanz; jedoch waren die Tanzenden nackt. Dann habe ihr dieser Kavalier einen Thaler und dann noch mehrere geschenkt; als sie dieselben aber später wieder besehen wollte, hatte sie nichts als lederne Fleckchen in der Hand. Der Teuftl habe sie auch zum Stehlen verleitet und ihr gelernt, wie sie mit einem Messer oder einer Scheere Schlösser öffnen könne, und so wagte sie dreizehn Angriffe auf fremdes Eigenthum. — Auch habe sie der Teufel angelernt, den kurfürstlichen Hofkammerkanzellisten Neufinger und dessen Frau, bei welchen sie in München diente, zu vergiften; allein, da ihr deren Kinder erbarmten, habe sie dieses nicht gethan, weshalb sie der Teufel gequält und geschlagen hätte. Im Gefängnisse selbst habe ihr der Teufel oft zugeredet, sie solle sich, um nicht dem Henker in die Hände zu fallen, selbst ermorden. — Geweihte Sachen habe der Teufel an ihr nicht geduldet, und besonders mußte sie das Skapulir und die Monika-Gürtel ablegen; auch habe sie mehrmals mit dem Teufel Unzucht getrieben.

Diese Theresia Kaiser, deren krankhafte Einbildungen offenbar der Heilung durch einen tüchtigen Arzt bedurft hätten, wurde zu München am 17. September 1701 mit dem Schwerte hingerichtet und dann ihr Körper verbrannt.

Sie war die letzte Hexe in München; aber dennoch sollte noch eine andere München er in diesem Irrwahne zum Opfer fallen.

Maria Renata Sänger, aus München gebürtig, ging, 19 Jahre alt, in das Pramonstratenser Nonnenkloster zu Unterzell in Franken. Schwächlichen Körpers, hatte sie in Folge krankhaften Nervenreitzes seltsame Träume und Erscheinungen. Anstatt aber sie ärztlicher Hilfe zu unterwerfen, wurde sie dem peinlichen Gerichte übergeben, als Hexe prozessirt und den 21. Jänner 1749 auf dem Schlosse zu Würzburg enthauptet und dann ihr Körper öffentlich verbrannt.

Aber noch immer hatte der mehrhundertjährige Wahn selbst unter den Gelehrten so tiefe Wurzeln geschlagen, daß in diesen Zeiten die Gesetzgeber noch an ihm festhielten. Jm Jahre 1746 wurde zu München wiederholt ein ausführliches Gesetz gegen Aberglauben, Zauber- und Hexenkünste erlassen. Darin wurde verordnet:

1) Wer den Teufel anbetet, soll auf dem Holzstoße verbrannt und sein Vermögen eingezogen werden;

2) wer den Teufel anruft, beschwört oder sonst magische Künste treibt, soll enthauptet und fein Vermögen ebenfalls eingezogen werden;

3) Wahrsager, Krystallseher ec., wenn sie solche Künste 

ernstlich betrieben haben, und Leute damit verführten, sollen mit dem Schwerte hingerichtet werden;

4) wer Jemanden Liebestränke beibrachte, durch zauberische Mittel Feindschaften erregte, Mann und Weib bezauberte, Weiber unwiderbringlich unfruchtbar machte, den Menschen Krankheiten zuzog, soll ebenfalls durch das Schwert sterben;

5) Individuen, welche bei Zauberern oder Wahrsagern sich Rathes erholen, den Aussprüchen derselben Glauben schenken und Beifall geben, sollen lebenslänglich aus dem Vaterlande verwiesen werden;

6) wer den Teufel anbetet, und anbei durch Zauberkünste Menschen, Vieh und Feldfrüchten schadet, soll verbrannt, und nach Gestalt des zugefügten Schadens ehevor noch mit glühenden Zangen gekneipt werden.

Ja selbst noch in dem von dem gelehrten geheimen Staatskanzler Freiherrn von Kreitmayr, dessen Monument auf dem Promenadeplatze in München pranget, verfaßten Kriminal-Codex vom Jahre 1751, sind Strafen auf Zauberei, Hererei und Verbindung mit dem Teufel festgesetzt.

Endlich gelang es dem in damaligen Zeiten noch sehr gefährlichen, und darum hohen Muthe eines Mannes in München, den unseligen Wahn der Zauberei und Hererei zu zerstören. Dieser Mann war Ferdinand Sterzinger, geboren im tirolischen Schlosse Lichtenwörth den 24. Mai 1721 und gestorben zu München den 18. Mär 1786. Dieser trat in den Orden der Theatiner und zeichnete sich durch Forschungen in den Naturwissenschaften sowie in der Geschichte so sehr aus, daß er zum Mitglied der 

bayerischen Akademie der Wissenschaften ernannt wurde. Es war in der zur Feier des Namenstages des Kurfürsten Marimi, lian Josef III. am 13. Oktober 1766 abgehaltenen öffentlichen , feierlichen Sitzung der Akademie in München, als Sterzinger mit einer Rede „von dem gemeinen Vorurtheile der wirkenden und thätigen Hererei auftrat, in welcher er den Aberglauben mächtig bekämpfte, die angeblichen übernatürlichen Wirkungen nur als natürliche Zufälle erklärte, und behauptete, daß man zur Bekämpfung derselben nur bei Sachverständigen und Aerzten sich Rathes erholen solle; dann, daß solche Träumereien die Menschen von der reinen Wahrheit entfernen, und nicht nur gegen die gesunde Vernunft, sondern selbst gegen Gottes Allmacht wären.

Allgemeines Staunen und Aufsehen erregte diese kühne Rede; in Hütten und in Palästen erhob sich gegen den gelehrten und helldenkenden Theatiner - Geistlichen lautes Geschrei. In zahllosen und vielverbreiteten Schriften wurde der „frevelndes Freimuth desselben angegriffen, und darin behauptet, der Inhalt dieser freigeisterischen Rede wäre gegen die katholische Religion und ihre Lehre, wäre selbst ein Frevel gegen Gott, indem nach der heiligen Schrift Christus selbst Teufel ausgetrieben und dieses in folgenden Zeiten auch von Heiligen oder auch von sonst frommen Männern, Frauen und Jungfrauen geschehen sei.

Der muthige Sterzinger ließ sich durch diesen gegen ihn erregten Sturm nicht abschrecken; vielmehr trat er bei einer im Jahre 1767 gehaltenen öffentlichen akademischen Sitzung mit einer noch schärferen Rede auf, die den Titel führt: „Betrügende Zauberkunst und träumendes Hexerei, 

oder Vertheidigung der akademischen Rede von dem gemeinen Vorurtheile der wirkenden und thätigen Hererei wider das Urtheil ohne Vorurtheil."

Neuer, noch gewaltigerer Sturm gegen Sterzinger, selbst in Schriften aus dem protestantischen Auslande! Da machte der Kurfürst Marimilian Josef III. diesem literarischen Kampfe und gelehrten Federkriege dadurch ein Ende, daß er im Jahre 1768 über diesen Gegenstand  ferner zu schreiben und sich zu äußern strenge verbot.

Aber die Bahn war nun einmal gebrochen. Selbst im Volke war das alte Vorurtheil zerrissen und Verdacht erwachsen gegen das Treiben der Zauberer, Heren und Gespenster. Man verlachte den früheren Aberglauben.

Die Zeit der Zauberer und Hexen war vorbei!

Aber der muthige Sterzinger mußte noch einmal in den Kampf gehen gegen Aberglauben. Es war nämlich zu Ellwangen im Württembergischen ein Pfarrer des Bisthumes Chur aufgestanden, Namens Josef Gaßner. Derselbe wähnte und gab vor, im Namen Jesu Krankheiten erregen und heilen zu können. Tausende von Kranken aus nahen und fernen Landen strömten hinzu, von dem Wunderthäter geheilt zu werden. Sterzinger begab sich nach Ellwangen und es gelang ihm, Gatzners Täuschungen so schlagend zu enthüllen und zu widerlegen, datz nicht nur der Kurfürst Maximilian dem Gatzner den Eintritt in seine Staaten, als auch dem Volke das Wallfahrten zu ihm verbot. Gaßner, Gegenstand des öffentlichen Spottes geworden, starb als Pfarrer zu Pondorf im Bisthum Regensburg am 4. April 1779.


Haus Falkeneck