Blatt 40
„Gegenwärtiger Kupferstich stellt das vor dem Kostthor stehende, der Stadt München gehörige Zollhaus vor.“
Im Hintergrunde sieht man das Kostthor, das 1389 als Graggenauer- und später als Wurzerthor vorkommt.
„Es soll an dem Platze, wo jetzt die Kostthor-Kaserne steht, seiner Zeit ein Haus gewesen sein, in welchem eine Gesellschaft von Juden für ledige Hof- und Hofstallbediente, so wie für andere Leute aus der Stadt auskochte.“
a. Der Pflasterzoll beträgt für jedes Schäffel Getreid, das auf die Schranne hereingebracht wird, 1½ fl. (4 ℔); für jeden Eimer Bier, der hinausgeführt wird, 2 fl. (6 ℔);
für 1 fl. (1 M. 7 ℔) Brot 2 Pf. (1 ℔);
für Güter, die auf das Wasser geführt werden, pro Zentner 2 fl. (6 ℔).
Fremdes Bier, welches nach München hereingeführt wird, bezahlt per Eimer 17 fl. (49 ℔), und jedes Stück Vieh 2 Pf. Pflasterzoll.
b. Hier ist auch eine Station der kurfürstlichen und gemeinen Stadt München Oberumgeldamts, wo entweder die Polleten eingeliefert werden müssen, daß das Umgeld bereits bei einer anderen Station bezahlt worden sei; oder es wird hier selbst bezahlt, und zwar für ein Pferd 12 fl. (34 ℔),
Stück Hornvieh 4 fl. (12 ℔),
Kalb 2 fl. (6 ℔),
Schwein 2 fl. (6 ℔),
Schaf, Bock oder Gais 1 fl. 2 Pf. (4 ℔),
Lamm, Kitz oder Spanferkel 3 Pf. (2 ℔).