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  • Wiener Konvention über diplomatische Unverletzlichkeit

    Die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen regelt den rechtlichen Status von Diplomaten weltweit. Sie sichert ihre Immunität vor Strafverfolgung und schützt diplomatische Missionen vor staatlichem Zugriff. Botschaften gelten als unantastbar; ihre Räume und Kommunikation sind besonders geschützt. Diplomaten dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes einmischen. Der Empfangsstaat kann sie jederzeit zur persona non grata erklären. Die Konvention gewährleistet so stabile und geschützte diplomatische Beziehungen zwischen Staaten, auch in angespannten Situationen.

    Die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen wurde am 18. April 1961 angenommen und trat am 24. April 1964 in Kraft.


     


Deutschland
Leopold I.
1658-1705)
Kirchenstaat
Innozenz XII. (1691-1700)