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  • Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter

    Im Jahr 2000 beschlossen die Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Wirtschaft eine Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter in Höhe von insgesamt 10 Milliarden DM. Grundlage war das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Nach jahrzehntelangen Diskussionen wurde 2001 im Bundestag „Rechtssicherheit“ hergestellt, um weitere Forderungen auszuschließen. Die Auszahlung der Entschädigung begann als symbolische Geste der Anerkennung für das erlittene Unrecht und als verspätete Wiedergutmachung 56 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.


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