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  • Gleichberechtigungsgesetz

    Das Gleichberechtigungsgesetz war ein entscheidender Schritt für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Es beendete die Vormachtstellung des Mannes als „Oberhaupt der Familie“ und hob die Regelung auf, dass Frauen für bestimmte Entscheidungen, wie die Ausübung eines Berufs, die Zustimmung ihres Ehemannes benötigten. Frauen erhielten das Recht, eigenständig über ihre berufliche und persönliche Lebensführung zu entscheiden. Auch die elterliche Gewalt wurde gerechter geregelt. Obwohl das Gesetz viele Fortschritte brachte, blieben einige Ungleichheiten bestehen, die erst später mit weiteren Reformen vollständig beseitigt wurden.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
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(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
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(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)