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Im Jahr 1471 verbot der Reichstag von Regensburg im Heiligen Römischen Reich das Verfolgen von Rechtsansprüchen durch Fehden. Dieses Verbot war ein bedeutender Schritt zur Stärkung der zentralen Rechtsprechung und zur Eindämmung der Eigenjustiz. Es markierte einen Wendepunkt in der Rechtsentwicklung, weg von privaten Racheakten hin zu einer systematischeren, staatlich kontrollierten Rechtsordnung.