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Die allgemeine Amnestie für die Kommunarden, die an der Pariser Kommune von 1871 beteiligt waren, wurde 1880 von der französischen Regierung gewährt. Diese Amnestie ermöglichte es den Exilierten und Inhaftierten, nach Frankreich zurückzukehren, ihre Bürgerrechte wiederzuerlangen und ein normales Leben fortzusetzen. Im Jahr 1888 gab es kein bekanntes Ereignis einer solchen Amnestie für die Kommunarden. Möglicherweise beziehen Sie sich auf ein spezielles oder weniger bekanntes Ereignis. Wenn Sie weitere Informationen oder Klärungen liefern können, würde ich Ihnen gerne weiterhelfen.
Das Amnestiegesetz von 1951 führte zur Begnadigung von über 792.000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Es betraf insbesondere Kriegsverbrecher, NS-Funktionäre und Wehrmachtssoldaten, die wegen geringerer Vergehen verurteilt worden waren. Ziel war die gesellschaftliche Reintegration dieser Gruppen und die politische Stabilisierung. Gleichzeitig erfolgten 1951 die letzten Hinrichtungen im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg. Die Amnestie war umstritten, da sie eine juristische Aufarbeitung der NS-Zeit teilweise verhinderte und frühere Täter wieder in öffentliche Ämter brachte.